Wir sorgen dafür, dass man bei uns "mit Sicherheit" Spaß haben kann...
Unsere Spiel- und Kletteranlagen entsprechen der technischen Norm für Spiel- und Freizeitstätten (DIN EN 1176/1177). Die Fahrgeschäfte werden nach der DIN EN 13814 geprüft und untersucht. Der TÜV besucht uns jährlich vor Saisonbeginn, nimmt den kompletten Spielplatzbereich mit seinem vielfältigen Angebot unter die Lupe und bestätigt uns hierbei den sicheren Spielbetrieb. Für die allgemeine Wartung und Instandhaltung sind unsere qualifizierten Mitarbeiter der Parktechnik zuständig. Sie kontrollieren und überprüfen ständig unsere Anlagen, damit die Sicherheit, die einen reibungslosen Ablauf gewährleistet, auch gegeben ist.
Wir möchten kurz über die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen informieren. Wenn Sie diese Regeln beachten, werden Sie "mit Sicherheit" einen unvergesslichen und erholsamen Tag bei uns erleben. Zusätzlich befindet sich vor jeder Fahrgelegenheit im Park ein großes Hinweisschild, auf welchem die Benutzerregeln in Wort & Bild erklärt sind und ebenso auch dessen Einschränkungen aufgezeigt werden, damit Sie sich vor Ort mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut machen können. Wir sorgen für Ihre Sicherheit...
Die wichtigsten Regeln für die Benutzung von unseren Fahranlagen
Alter und Größe: (unter 3 [<1m] ist "zum Fahren" für uns NIX dabei)
Bei all unseren Anlagen dürfen Kinder erst ab einer Mindestgröße und einem Mindestalter mitfahren. Vergleichen Sie dazu bitte die unten stehende Tabelle. Diese Sicherheitsbestimmungen werden vom TÜV vorgegeben und müssen strikt eingehalten werden. Vor jedem Fahrgerät -das eine Mindesgröße verlangt- befindet sich auch eine Messlatte, an der Sie überprüfen können, ob Sie oder Ihre Kinder dieser Größe entsprechen. Im Sinne der Sicherheit -im Übrigen auch immer zur eigenen Sicherheit- machen wir / unser Personal bei den Benutzungsregeln (TÜV-Vorgaben) keine Kompromisse, auch wenn es auf den ersten Blick "unverständlich" oder "kleinlich" erscheinen mag.
Uns ist es dabei durchaus vollkommen bewusst, dass wir uns auf Grund unseres offenen Umgangs mit diesem Thema nicht unbedingt Freunde machen - aber die versicherungstechnische Haftung & Verantwortung ist leider viel zu komplex, als dass wir diese Vorgaben einfach mal so außer Acht lassen - DENN: Letzlich dient das Ganze nun einmal doch schlichtweg Ihrer eigenen, -Ihrer persönlichen- Sicherheit, bzw. der Sicherheit Ihres Kindes! Das sollte man letztendlich auch nicht ganz vergessen.
Ganz wichtig sei hier an dieser Stelle angemerkt, dass es keinerlei Gutschriften, Ermäßigungen oder gar Preisnachlässe gibt, für den Fall, dass für Sie die eine oder andere dieser Sicherheitsvorschriften in Kraft tritt. (s. dazu auch die Parkordnung § 5)
KONTAKTLOSE SPORTANLAGE | | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE) |
Sommerrodelbahn* | => 8 Jahre (1,30m) |
FAMILENFAHRGESCHÄFTE | | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE) |
Berg-Talbahn* | => 8 Jahre (1,30m) |
Wackelstein* | => 4 Jahre (1,00m) |
Wellenflug-Fliegenpilz* | => 5 Jahre (1,10m) |
INTERAKTIVE FAHRGERÄTE (SB) | | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE) |
Albatrosbahn* | => 8 Jahre (1,30m) |
Autoskooter* | => 8 Jahre (1,30m) |
Ballon-Himmelstürmer* | => 6 Jahre (1,20m) |
Eichhörnchen-Drifter* | => 6 Jahre (1,20m) |
ERLIs Futterfass | => 3 Jahre (0,90m) bis 6 Jahre (1,20m) |
ERLIs Seifenkiste | => 3 Jahre (0,90m) bis 7 Jahre (1,35m) |
Komet-Schaukel* | => 7 Jahre (1,25m) |
Luna-Loop* | => 7 Jahre (1,25m) |
MINI-Riesenrad | => 3 Jahre (0,90m) bis 6 Jahre (1,20m) |
Pendelbahn* | => 7 Jahre (1,25m) |
Pferdchen-Reitbahn | => 6 Jahre (1,20m) |
RaupenRitt-HandHebelBahn | => 6 Jahre (1,20m) |
Storchenflug* Kinderkarusell | => 3 Jahre (0,90m) |
Wasserbob-NauticJet | => 7 Jahre (1,25m) |
Diese Bestimmungen beziehen sich darauf, wenn Kinder alleine fahren.
- * Für diese gekennzeichneten Attraktionen gilt folgendes:
Diese Fahrgeräte dürfen im Rahmen der allgemein-verbindlichen Benutzerregeln mit 2 Personen benutzt werden. Hier ist es also möglich, dass ein (1) Erwachsener zusammen mit einem kleineren Kind (welches aber mind. 3 Jahre / über 1m groß ist) gemeinsam fahren. ALLERDINGS: Gehen bei den Fahrgeschäften die Sicherheitsgurte /-bügel /-vorrichtungen nicht ordnungsgemäß zu oder sitzen diese zu locker, sodass das Kind evtl. hinter dem Bügel durchrutschen kann, bzw. den Platz nicht ordnungsgemäß/vorschriftsmäßig einnehmen kann - so darf die Fahrt selbstverständlich nicht angetreten werden - gleiches gilt auch dann, wenn beispielsweise ein Kind partout nicht fahren möchte oder die Allgemeinvorschriften außer Acht gelassen werden.
Gepäck, Taschen & Rucksäcke:
Bitte beachten Sie, dass Stöcke, Schirme oder "Selfie-Sticks" sowie andere sperrige, spitze oder lose Gegenstände nicht mit in die Fahrzeuge genommen werden dürfen. Diese Sachen müssen außerhalb der Fahrgeschäfte verbleiben, denn sie können evtl. zu einem gefährlichen Geschoss werden, welches Sie und andere Personen verletzen kann. Bitte beachten Sie, dass wir für keine dieser Sachen Haftung übernehmen und diese auch nicht in "direkte Verwahrung" nehmen.
Essen & Trinken:
Eis, Essen, Trinken, Flaschen, Dosen oder sonstige Trink-Gefäße dürfen ebenfalls nicht mit in das Fahrgerät genommen werden.
Haustiere (Hunde):
Dürfen ebenfalls nicht mit in die Fahrgeräte und auch nicht mit auf die Spiel- / Sand- / Wiesen- & Wasserplätze genommen werden.
Gesundheit:
Aus Sicherheitsgründen dürfen alkoholisierte Personen keine unserer Anlagen benutzen. Des Weiteren dürfen Schwangere sowie Personen mit Herz-, Rücken-, und ähnlichen Gesundheitsbeschwerden auch nicht die Fahrgeschäfte benutzen. Der Park ist dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher, mentaler oder debiler Einschränkungen, ständiger o. vorübergehender Benachteiligungen, Schwangerschaft, Klein(Kleinst-)kinder [unter 1m] etc. die Nutzung der Attraktionen oder Einrichtungen zu untersagen. Eine evtl. Nichtteilnahme aus den genannten Sicherheitsgründen (auch und gerade bei Personen mit bestimmter Beeinträchtigung gemäß SGB IX) stellen keine Diskriminierung dar, sondern dienen lediglich dem Schutz „Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit". (Bei werdenden Müttern zudem auch zum Schutz des ungeborenen Kindes) Bitte achten Sie unbedingt auf die Sicherheitshinweise im Park, die auf den Sicherheitsbeschilderungen in Wort & Bild (Piktogramme) dargestellt und ausführlich erklärt sind.
Im Interesse aller Nichtraucher und natürlich ganz besonders der Kinder wegen, bitten wir Sie sehr höflich, in den Wartebereichen und in den Spiel- & Fahrattraktionen auf das Rauchen & Dampfen zu verzichten; es stehen "Raucherinseln" im Park zur Verfügung, wir bitten diese zu nutzen, - vielen lieben Dank.
Achten Sie bitte immer auf Ihre Kinder und nutzen das Spielangebot -wenn möglich- immer zusammen mit ihnen, denn Kinder unterschätzen nur allzu leicht eventuelle Gefahrenquellen => daher gilt:
- "Unter 3 [< 1m] ist "zum Fahren" für uns nix dabei." (*) => Säuglinge & Kleinstkinder lassen wir aus Sicherheitsgründen & TÜV-Vorgaben grundsätzlich nicht fahren, auch nicht auf Elternwunsch! (Wir machen diesbezüglich keine Kompromisse => Keinen cm kleiner & keinen Tag jünger) Der TÜV gibt in der Regel Fahrgeschäfte für Kinder erst zwischen 4 bis ab 6 Jahren frei, evtl. ausnahmsweise in sehr seltenen Fällen auch schon mal ab 3 Jahre.
- Sorgen Sie dafür, dass immer eine erwachsene Person mitfährt, natürlich aber nur in den Fahrgeschäften, wo dies bauartbedingt auch möglich und somit vorgesehen ist.
- Setzen Sie Ihre Kinder in den Fahrgondeln IMMER nach INNEN und schnallen Sie die Kinder ordnungsgemäß an oder lassen dies bitte durch unser Personal erledigen.
- Lassen Sie Ihre Kinder während der Fahrt nicht aus den Augen und erkundigen sich vor Fahrtbeginn nach dem "Not-Aus-Schalter".
- Erklären Sie Ihren Kindern bitte die Hinweisschilder an den verschiedenen Spielstationen, - diese sind in Wort & Bild gut sichtbar angebracht.
- Achten Sie bitte auf Ihre elterliche Aufsichtspflicht Setzen oder heben Sie Ihre Kinder nicht auf oder über die Absperrungen & Zäune, dies ist äußerst gefährlich und kann erhebliche & sehr unangemehme Folgen haben.
- Der Aufenthalt in den eingezäunten Sicherheitsbereichen birgt eine erhebliche Gefahr für Leib & Leben und ist deshalb zu unterlassen. Auch das Aufstehen & Hinauslehnen während der Fahrt, das Hinausstrecken von Kopf, Arm, Ellbogen, Beinen oder Knien ist ebenfalls höchst gefährlich, kann schwerwiegende oder lebensgefährlichen Verletzungen nach sich ziehen und ist daher aller strengstens verboten!
- Besonders bei der Sommerrodelbahn sind ALLE Schilder und Vorgaben gewissenhaft zu beachten - denn es kann zu sehr schlimmen Unfällen und ebenfalls zu sehr schweren / teils sogar lebensgefährlichen Verletzungen kommen, wenn man die Bahnregeln (Schilder in Wort & Bild) missachtet. Daher ist es unbedingt zu unterlassen, Arme oder Beine hinauszustrecken, mit den Händen an die Bahn oder unter den Rodelschlitten zu fassen, sich auf den Rodelschlitten zu knien, "rückwärts" auf den Schlitten zu setzen oder gar im Stehen zu fahren, - also den Rodelschlitten als "Surfbrett" oder "Skateboard" zu missbrauchen.
- Wir bitten Sie, diese Vorschriften unbedingt zu beachten, -auch & gerade- im Interesse Ihrer eigenen, persönlichen Sicherheit.
- ACHTUNG: Die Nichtbeachtung dieser Sicherheitsvorgaben sowie die nicht "zweckbestimmte Nutzung" einer Attraktion stellt eine bewusste Fahrlässigkeit - mithin also ein "grob fahrlässiges" oder gar "vorsätzliches" Verhalten dar. Außerdem handelt es sich hierbei um einen massiven Eingriff in den Betriebsablauf und es können bei nicht sachgerechter Benutzung der Fahrgeschäfte oder Spielgeräte sehr schwerwiegende, ernsthafte evtl. sogar lebensgefährliche / lebensbedrohliche Verletzungen die Folge sein!
(*) -ohne Ausnahme- Im Zweifel gilt dann hilfsweise die "Unter 1m-Karte" (=>spezielle 0,- €-Eintrittskarte)
Grundsätzlich gelten für unsere Fahrattraktionen folgende Vorausetzungen, die allesamt einzig & alleine „IHRER EIGENEN" Sicherheit dienen:
Kinder, die das Mindestalter/Mindestgröße (Messlatte) NICHT erreicht haben, dürfen NICHT mitfahren – auch NICHT auf dem Schoß der Eltern!
Kinder [ ab 3 (über 1m) oder ab dem Alter/Größe, für welche der TÜV dieses für das jeweilige Gerät ausdrücklich freigegeben hat (s. die jeweils gültig angebrachte Messlatte) ] fahren NUR zusammen mit einem Elternteil oder zumindest mit einer Person, die alters- & verantwortungsmäßig in der Lage ist, die Aufsicht dafür vollumfänglich zu übernehmen, bzw. einzuschätzen.
Brillen, Kappen sowie lockersitzende Kleidung (Schals o.ä.) bitte ebenfalls abnehmen bzw. sicher verstauen. (Keine Haftung bei evtl. Verlust oder Beschädigung und keine Aufbewahrung)
Unser Personal ist ausdrücklich dahingehend angewiesen worden, die jeweilige Fahrt erst dann beginnen zu lassen, bzw. das Gerät erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn all diese Voraussetzungen erfüllt/gewährleistet sind; denn: Wir achten schon alleine deshalb auf die Sicherheit, weil es nämlich "IHRE" Sicherheit ist!
Hinweise für Personen mit "bestimmter Beeinträchtigung": Regularien-Mitfahrregeln SGB IX
Und hier geht es weiter zur: Parkordnung
Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG / § 125a HGB sowie dem Digitale-Dienste-Gesetz
Erlebnispark Steinau an der Straße GmbH
Thalhof 1
DE-36396 Steinau an der Straße
Tel. +49 (6663) 68 89
E-Mail:
www: https://erlebnispark-steinau.de
Vertretungsberechtigter geschäftsführender Gesellschafter / CEO / Managing Directory:
Theo Michael Zwermann
Registergericht / Register Court:
Amtsgericht Hanau, Nußallee 17, DE-63450 Hanau
Registernummer / Registration number: HR B 90497
Gewerbeanmeldung: NR. 2221
Gemeindekennzahl: 06435028
USt-IdNr. gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 813 663 636
Steuer-Nummer / Tax number: FA Gelnhausen 019 232 36083
zuständiges Ordnungsamt / responsible regulatory office:
DE-36396 Steinau an der Straße, Magistrat, Brüder-Grimm-Straße 47, Tel.: +49 (6663) 973-40 (www.steinau.eu)
Gerichtsstand / place of jurisdiction:
Amtsgericht Gelnhausen, Phillip-Reis-Str. 9, DE-63571 Gelnhausen
zuständige Regierungsbehörde:
Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, DE-64283 Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de)
Ladungsfähige Adresse / Chargeable address:
Erlebnispark Steinau an der Straße GmbH - GF: Theo M. Zwermann - Thalhof 1 - DE-36396 Steinau an der Straße
Inhaltlich verantwortliche Person im Sinne von §10 Abs. 3 MDStV /
Theo Michael Zwermann, Thalhof 1, DE-36396 Steinau an der Straße
GENDERHINWEIS
Hinweis zur geschlechtergerechten Sprache
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern bei Bedarf die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet daher keinerlei Wertung. Eine Benachteiligung des jeweils nicht erwähnten Geschlechts ist damit nicht impliziert.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unser Unternehmen ist weder bereit -noch verpflichtet- an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
BERUFSHAFTPFLICHT
Eine Berufshaftpflichtversicherung für den Erlebnispark Steinau besteht bei der:
R+V Versicherung AG | Raiffeisenplatz 1 | DE-65189 Wiesbaden
Der räumliche Geltungsbereich ist Europa.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Inhalt
"Erlebnispark Steinau" übernimmt trotz mehrmaliger Überprüfung der Inhalte keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.Haftungsansprüche gegen den Park, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch fehlerhafte und unvollständige Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von usnerer Seite kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Teile der Seite oder das gesamte Angebot ohne vorherige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.
Urheberrecht
Wir sind bestrebt, in allen Publikationen Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird das entsprechende Objekt entfernt oder mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich gemacht.Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- & Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein der bloßen Nennung wegen, bedeutet aber nicht, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.Das Urheberecht für unsere eigenen Inhalte steht einzig & alleine dem Park zu. Eine Vervielfältigung solcher Grafiken, Sounds oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung vom Erlebnispark Steinau nicht gestattet.
Rechtswirksamkeit
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebots zu betrachten, von dem aus, auf diese Seite verwiesen wurde. Sollten allerdings einzelne Formulierungen darin der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht in vollständiger Gänze entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokuments im Inhalt und Gültigkeit hiervon unberührt.
Links
Auf den Homepage-Seiten "Erlebnispark Steinau" sind Links zu anderen Seiten im Internet angelegt. Für alle diese Links gilt: "Erlebnispark Steinau" erklärt hiermit ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten gibt, deshalb wird für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernommen. Weiterhin distanziert sich "Erlebnispark Steinau" hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte auch nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage aufgezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons und Links führen. Die Inhalte fremder Seiten, auf die hier verlinkt wird, spiegeln aber nicht die Meinung des Erlebnisparks Steinau wider, sondern dienen lediglich der Information und der Darstellung von Zusammenhängen. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der Park derartige Links umgehend entfernen.Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbank durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf § 303a StGB Datenveränderung: Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Alleine der Versuch ist schon strafbar. Ebenfalls § 303a StGB Computersabotage: Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder einer Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch hier ist ebenfalls der Versuch alleine schon strafbar. Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht" einräumt, von dem "Erlebnispark Steinau" gegebenenfalls Gebrauch macht.
Datenschutz
Datenschutzbeauftragter: T.M.Zwermann | Thalhof 1 | DE-36396 Steinau an der Straße
Die Datenschutzerklärung des Parks: https://www.erlebnispark-steinau.de/pdf/datenschutz.pdf
Kontakt zum Park: Kontaktformular
Anreiseplan <<herunterladen>>
mit dem eigenen PKW (ohne NAVI) aus Richtung:
Norden/Osten: (KS/HR/VB/HEF/FD) / (EA/EF/GTH/WAK/IK)
BAB 4 Eisenach – Kircheim bis zum Kirchheimer Dreieck(31) dort auf die BAB 7 Kassel – Fulda – Würzburg => bis zum Dreieck Fulda(55) dann auf die BAB 66 Richtung Frankfurt bis Schlüchtern-Süd(48), von hier aus nach Steinau an der Straße und dort dann auf die L3196 in Richtung Marjoß-Jossa der Beschilderung "ERLEBNISPARK" folgen.
Westen: (MZ/ WI/ RÜD/ MTK/ GG/ DA/ ERB/ HEP/ F/ OF/ HU/ HG/ FB/ MKK)
BAB 66 Frankfurt - Hanau - Fulda bis nach Steinau an der Straße(47) und dort dann auf die L3196 in Richtung Marjoß-Jossa der Beschilderung "ERLEBNISPARK" folgen.
Süden: (BRK/ MSP/ WÜ/ KT/ SW/ HAS/ NES/ KG/ TBB)
BAB 7 Würzburg - Fulda bis nach Bad Brückenau-Volkers(94) auf die B 27 in Richtung Speicherz, über Sinntal und Schlüchtern bis nach Steinau an der Straße und dort dann auf die L3196 in Richtung Marjoß-Jossa der Beschilderung "ERLEBNISPARK" folgen.
Alternativ: Von Würzburg über die B 27 nach Karlstadt, dann auf der B 26 nach Gemünden und über Burgsinn nach Jossa und in Richtung Bad Orb - Marjoß, - vor dem Ortsschild „Marjoß“ nach rechts auf die L3196 abbiegen & der Beschilderung "ERLEBNISPARK" folgen.
Aus der Region: „Miltenberg - Obernburg - Aschaffenburg - Alzenau“
Über die BAB 3 und die BAB 45 bis zum Hanauer Kreuz(38) und weiter zum Langenselbolder Dreieck(39) fahren, dann auf die BAB 66 wechseln; nun in Richtung Fulda bis nach Steinau an der Straße(47) dort dann auf die L3196 in Richtung Marjoß-Jossa der Beschilderung "ERLEBNISPARK" folgen.
Aus der Region: „Gießen – Wetzlar – dem Sauer- & dem Siegerland“
Über die BAB 45 bis zum Langenselbolder Dreieck(39) dort auf die BAB 66 wechseln und dann in Richtung Fulda bis nach Steinau an der Straße(47) dort auf die L3196 in Richtung Marjoß-Jossa der Beschilderung "ERLEBNISPARK" folgen.
Aus der Region: „Südthüringer Becken“ (SM/ SHL/ HBN/ IK)
Von Meiningen / Südthüringen durch die „Hoch-Rhön“ über Tann / Hilders auf die B 278 und die B 458 bis Fulda, - dort auf die BAB 66 in Richtung Frankfurt bis nach Steinau an der Straße(47) und dann auf die L3196 in Richtung Marjoß-Jossa der Beschilderung "ERLEBNISPARK" folgen.
Alternativ: Über die B 279 Bad Neustadt/Saale – Bischofsheim – Gersfeld, dann nach Fulda und von dort auf die BAB 66 Richtung Frankfurt bis nach Steinau an der Straße(47)
mit dem eigenen PKW (mit NAVI):
Wir liegen außerhalb der „Brüder-Grimm-Stadt“ Steinau an der Straße
und daher über „Navi“ etwas schwer zu finden…
Eingabe in das Navigationssystem
Möglichkeit 1: 36396 Steinau an der Straße
oder
Möglichkeit 2: 50°17’46’’Nord | 9°29’21’’Ost
Bei neueren Systemen ist der Erlebnispark evtl. auch unter „Sonderziele“ zu finden?!
Ansonsten geben Sie bitte einfach nur den ORT: „Steinau an der Straße“ ein und ab der Autobahnausfahrt und durch den Ortsbereich hindurch einfach der Beschilderung "ERLEBNISPARK" folgen.
BAHN-Anreise für Schulklassen mit dem ÖPNV: (zeitlich-limitiert vom 01.06. bis zum 31.07.)
Kostenloser Bustransfer von den DB-Bahnhöfen „Steinau (Straße)“ oder „Jossa“
Über die Firma Schreiber-Reisen Steinau-Marjoß [Tel. 06660-919200] können Schulklassen, (mind. 15 Personen) die mit dem ÖPNV der Bahn (RMV oder DB) über die Bahnverbindungen Hanau-Fulda [„Kinzigtal-Bahn“] oder Flieden-Gemünden [„Fulda-Main-Bahn“] anreisen, einen BUS-Transfer vom/zum Bahnhof anmelden und von der Firma „Schreiber-Reisen“ organisieren & durchführen lassen. Die Kosten für diese Fahrten übernimmt in diesem Fall der Park (gilt nur bei freien Kapazitäten der Firma Schreiber-Reisen)
Infos, Buchung & Durchführung ausschließlich & direkt über die Firma Schreiber-Reisen Marjoß. Für eine Transfer-Buchung dieses Service senden Sie bitte eine E-Mail mit den notwendigen Daten (Uhrzeiten / Personenzahl / Kontakttelefonnummer) an:
Wie sind die Öffnungszeiten des Parks?
In der Regel haben wir von Ostern bis Oktober immer von Mittwoch bis Montag geöffnet, Dienstag Ruhetag. Der Park hat in der Vor- & Nachsaison (im März & im April sowie im September & im Oktober) von 10:00 bis um 17.00 Uhr / in der Hauptsaison (1.Mai bis 31.August) von 09:00 bis um 18:00 Uhr geöffnet. Die Eingangskasse schließt täglich um 16:30 Uhr.
DIENSTAG ist Ruhetag ! (Feiertage / Ferienzeiten in Hessen vom Ruhetag ausgenommen)
Hat der Park auch an Feiertagen geöffnet?
Die Öffnungszeiten an den Feiertagen sind identisch mit den übrigen Saison-Öffnungstagen - auch an sämtlichen Feiertagen ist der Park ganz normal geöffnet. (Keine Sonderöffnungzeiten)
Darf man den Hund mit in den Park nehmen?
Ja, das darf man gerne tun (daher bitte nicht im Auto lassen) -allerdings nur an der kurzen Leine- (keine Langlaufleinen!) und ausschließlich auf den Gehwegen sowie mit einem Reinigungsset. (2,00 €) Eine Hundehalter-Info gibt es ebenfalls, damit man darüber informiert ist, dass abseits der Wege keine Hunde erlaubt sind. Bitte dafür Sorge tragen, dass sich der Hund ruhig verhält und nicht in die Nähe der Tiere und der freilaufenden Pfauen kommt. Auch bitte nicht an Tischen oder Stühlen festbinden. Auf den Spiel- & Liegewiesen, Sand-& Matschplätzen sowie in den Fahrgeschäften und deren Wartebereichen gilt grundsätzliches Hundeverbot (!)
Bitte Hunde nicht aus den Wasserbecken der Sand- & Wasserspielplätze tränken, dafür halten wir am Restaurant & Kiosk "Hundewasserschüsseln" bereit.
Alle anderen "Haustiere" dürfen allerdings nicht mit in den Park genommen werden.
Kostet eine Grillhütte extra und darf ich meinen eigenen Grill mitbringen?
Die Reservierung einer Grillhütte kostet (außer einem Telefonanruf) nichts extra, das Grillen ist -wie alles andere auch- im Eintrittspreis enthalten. Es darf nur an unseren vorgesehenen Grillhütten /-plätzen auf den bereitgestellten und festinstallierten Grills gegrillt werden. Die Hütten stehen Ihnen bis zum offiziellen Parkschluss zur Verfügung; das Grillen ist nur bis zum offiziellen Parkschluss 18.00 Uhr (Vor- & Nachsaison: 17:00 Uhr) erlaubt.
Eigene Grills oder "Einweg-Grills" bzw. (BRENN)-Holz zum (AN-)Feuern dürfen nicht mit in den Park genommen werden. Die Parkaufsicht hat die Aufgabe / Vollmacht die Nutzung dieser Grills zu unterbinden, diese ggf. einzusammeln und bis zum Verlassen des Parks in Verwahrung zu nehmen.
Wie lange vorher sollte man denn eine Grillhütte reservieren?
Unter der Woche reichen im Normalfall zwei oder drei Tage vollkommen aus, für ein Wochenende sollte man schon etwas früher mit Ihrer Reservierung dabei sein. Es gibt aber auch „Tage“, an denen gefühlt „alle“ grillen möchten (1.Mai / Pfingsten, Wochenenden vor den großen Ferien, usw.), da können dann sogar schon vier oder sechs Wochen zu spät sein. Spätestens am Vortag müsste allerdings die Grillhütte aber schon reserviert werden, für den gleichen Tag funktioniert das dann leider nicht mehr.
Verfällt die Reservierung der Grillhütte wirklich um 11:00 Uhr und was ist wenn man etwas später kommt?
Wir haben uns zu dieser Regel entschieden, weil wir keine Extragebühr für das Grillen verlangen möchten. Somit ist gewährleistet, dass auch andere Parkbesucher grillen können, wenn die das gerne mögen. Die Weiterbelegung nach 11:00 Uhr erfolgt vollkommen ohne uns, d.h. das machen die Parkgäste selbstständig. Daher geben wir bei der Reservierung am Telefon folgenden Hinweis: „Bitte an der Kasse melden, dort bekommt man einen Grillplan, um zu sehen wo die Hütte ist und an dieser muss man dann um spätestens 11 UHR auch sein - danach verfällt die Reservierung unwiderruflich!“
Staus oder Verkehrsbehinderungen, Umleitungen, hohes Besucheraufkommen im Park und speziell beim Eintritt, Warteschlangen vor der Eingangskasse bitte unbedingt mit einplanen, um tatsächlich & rechtzeitig an der reservierten Grillhütte zu sein.
Darf Essen & Trinken mit in den Park genommen werden?
Selbstverständlich darf und soll man das bei uns im Park sehr gerne tun. Einfach den Picknickkorb von zu Hause mitbringen und das Mitgebrachte inmitten unserer schönen Parkanlage verzehren, denn das Mitbringen von Essen und Trinken ist hier ausdrücklich erlaubt & ausdrücklich erwünscht – im Gegensatz zu großen Freizeitparks bieten wir - was andere sich gar nicht erst bieten lassen...
Kann man zwischendurch den Park verlassen und kommt danach wieder hinein?
Ja, zwischendurch kann man den Park so oft wie man mag verlassen. Aber: Am Eingang unbedingt einen Stempel auf die Hand geben lassen, da die eigentliche Eintrittskarte beim Verlassen des Parks sofort ungültig wird. Der kostenlose Wiedereintritt in den Park gilt also nur & ausschließlich mit einem Stempel auf der Hand. Nach 16:30 Uhr (Kassenschluss) gelangt man allerdings nicht mehr wieder zurück in den Park - auch nicht mit Stempel.
Warum kann mein Kind nicht alle Attraktionen benutzen – es hat doch Eintritt bezahlt?
Der TÜV gibt uns Regeln und Auflagen vor, die wir zu beachten haben und für deren Einhaltung wir schlichtweg zu sorgen haben. Diese Regeln dienen letztlich aber auch immer der eigenen Sicherheit. Der Eintrittspreis als solches, hat allerdings mit den TÜV-Regeln so rein gar nichts zu tun, sondern bezieht sich auf das komplette Park-Angebot, seinen Service, die allgemeine Sauberkeit sowie die Infrastruktur. Grundsätzlich aber gilt: "Unter 3 (<1m) istz zum Fahren nix dabei!" Unter 3 Jahren gibt es für Kleinkinder keine Fahrgeschäfte bei uns im Park.
Wieso wird das Kind am Eingang gemessen?
Unsere Mitarbeiter besitzen mittlerweile schon ein gut geschultes Auge, was die Größe angeht, aber manchmal ist man sich eben auch einmal nicht ganz so sicher, dann werden die Kinder schon mal gebeten, sich doch an die Messlatte zu stellen; - übrigens erfolgt die Größenmessung bei uns mit Schuhen.
Ich habe [gemäß SGB IX] eine "bestimmte Beeinträchtigung" und habe auch ein „B“ in meinem Ausweis – muss meine Begleitperson auch zahlen?
Bei uns hat die Person, die uns diesen SGB-IX-Ausweis vorlegt (und auf die der amtliche Ausweis ausgestellt ist), eine Preisvergünstigung, - wobei wir keinen Unterschied zwischen GdB und GdS machen. Ab 60%-"Grad (GdB) / (GdS) gilt bei uns ein vergünstigter Preis. Eingetragene Begleitpersonen zahlen ebenfalls die gleiche Vergünstigung. Alle anderen Personen berechnen wir ganz normal. Wir gewähren unsere Vergünstigungen für „Personen mit (bestimmter) Beeinträchtigung“ [gemäß SGB IX] einzig & alleine auf rein freiwilliger Basis. Ein gesetzlich-begründeter Anspruch hierauf kann nicht abgeleitet oder eingefordert werden. Zu besseren Einordnung: SGB II / SGB III haben vollkommen andere Ansätze und haben hiermit nichts gemein.
Warum denn den Vereins- / Schulklassen- / Kindergarten- / oder Ferienspiele-Ausflug vorher anmelden?
Damit die Sonderpreis-Vergünstigung gewährt werden kann. Bitte den Ausflug mindestens 3 Kalendertage vorher ausschließlich über unsere "Ausflugsanmeldung" im Internet unter https://erlebnispark-steinau.de anmelden; d.h. absenden oder zumailen. Mit den Anmeldeunterlagen kommt die Ausflugs-Leitung (AL) am Besuchstag an die Eingangskasse, zahlt den Eintritt, erhält die Karten / Tickets für alle anwesenden Teilnehmer. Der Einlass in den Park erfolgt dann nur nach Gesamt-Zahlung in einer Summe und dem „Gemeinsamen Zutritt aller“ - in der angemeldeten Mindestanzahl.
Gilt für das Betreuungspersonal (Schule / Hort / KiGa - KiTa / FSP) trotzdem die Aufsichtspflicht für die Ausflugsteilnehmer?
Ja, die hat man auch im Park weiterhin, von der Aufsichtspflicht kann und wird der Park auch niemanden entbinden. Die Betreuer sind trotz allem für die zu begleitenden Teilnehmer vollumfänglich verantwortlich. Dafür erhält man im Verhältnis 1:10 (1 Aufsicht - pro 10 Kinder) freien Eintritt, um dieser Pflicht auch in vollem Umfang nachkommen zu können. Als Aufsicht (nach unseren Vorgaben) gelten ausschließlich erwachsene Personen ab 21 Jahre, die in der jeweiligen Schule / KiGa / Hort sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Wo kann man denn nachfragen, wenn etwas verloren ging?
Bitte an der Eingangskasse nachfragen. Dort können Fundsachen abgegeben werden. Wurde der Verlust erst zuhause bemerkt? In diesem Fall schickt man eine Mail-Anfrage an:
Sind im Park auch wirklich alle Spielattraktionen im Preis enthalten?
Ja, die Attraktionen, die wir im Park anbieten, sind im Eintrittspreis enthalten und können so oft wie möglich genutzt werden. Einzige Ausnahme: der Kugelturm, hier kostet der Kauf einer Holzmurmel € 2,00 - doch weiterhin entstehen keinerlei Extrakosten durch automatische Spielgeräte. Auch gibt es bei uns keine „versteckten Kosten“ durch die Hintertüre, wie z.B. WC-Benutzung, Parkgebühren, Versand- bzw. Portokosten oder sonstige Reservierungs- oder Bearbeitungsgebühren.
Warum sind bei Regen die Sommerrodelbahn und die Teppichrutsche zu?
Das sind sicherheitstechnische Vorgaben, die uns der TÜV ganz klar und ebenso eindeutig vorgibt und zu deren strikten Einhaltung wir verpflichtet sind. Auch dieses dient letzten Endes wiederum nur zur eigenen Sicherheit.
Bekommen wir bei Regen das Eintrittsgeld zurück?
Zugegeben, bei Regenwetter macht ein Parkbesuch sicherlich keinen großen Spaß, aber eine Geldrückgabe oder Gutschriften für verregnete Stunden oder einen komplett verregneten Tag, werden nicht gewährt. Informieren sollte man sich daher am besten vor dem Besuch über die aktuelle Wettervorhersage des Deutschen Wetterdienstes - am besten allerdings über unsere Web-Cam auf unserer Homepage unter: Park-Webcam
Ab welchem Alter darf mein Kind alleine in den Park?
Ab 16 Jahre dürfen Personen alleine und ohne Aufsicht in den Park.
Gibt es im Park Sanitäter, Notarzt oder Erste Hilfe?
Sanitäter oder ein Notarzt sind nicht vor Ort. Für die Ersthilfe sind Teile unseres Personals ausgebildet. Pflaster auf die Wunden oder eine sterile Wundabdeckung dürfen von uns getätigt werden. Eine Wundreinigung /-desinfektion oder gar Tablettenabgabe gelten gesetzlich schon als weiterreichende Maßnahmen, die nur von einem Arzt vorgenommen werden dürfen. Dies ist einem Ersthelfer gesetzlich nicht gestattet. Eine „Wund-Erstversorgung“ (mit alldem, was ein „ERSTE-HILFE-KASTEN“ aufweist) ist bei unserem Servicepersonal am Eingang, an den Fahrgeschäften, im SB-Restaurant oder am Kiosk möglich. Für den Notfall rufen wir sofort einen Krankentransport oder auch einen Notarzt. Sollte allerdings vom Parkbesucher selbst ein Notruf abgesetzt werden, verständigt man bitte sofort auch den Park, damit unser Team weiß, was genau und vor allem wo genau etwas passiert ist, um die Einsatzfahrzeuge dann schnell und direkt an die "Unfallstelle" leiten zu können. Darüber hinaus gibt es im Park 2 Defibrillatoren (1x am Spielplatz-Kiosk und 1 x im SB-Restaurant)
Ich habe mich verletzt bzw. mir ist ein Schaden entstanden, was ist zu tun, wo muss ich hin?
Wenn also ein Schaden entstanden ist oder eine Verletzung erfolgt, erhält man an der Eingangskasse eine Schadensmeldung, bzw. einen Unfallbericht worauf angegeben wird, was & wo genau etwas passiert ist. Wir zeichnen diese gegen und somit ist uns der Schaden offiziell gemeldet worden, was im Übrigen auch die Voraussetzung dafür ist, einen Schadensersatzanspruch überhaupt geltend machen zu können (siehe dazu auch in der Parkordnung den Punkt § 9 "Schadensmeldungen").
Gibt es im Park Bollerwagen zu leihen?
Nein, diesen Service bieten wir im Park nicht an. Daher bitte -falls benötigt- ein eigenes Transportgerät mitbringen, auch dies ist hier bei uns ausdrücklich erwünscht.
Wie lange gelten Geschenk-Gutscheine und wie komme ich an diese dran?
Die Gutscheine, die durch den Park käuflich angeboten werden und welche auch nur der Park ausstellt, sind ausschließlich "Eintrittsgutscheine". [lt. ges. Regelung 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig] Bestellen kann man diese Gutscheine über unsere "Gutscheinbestellung" (Internetseite: Gutscheinbestellung) per Vorkasse. Nach dem Zahlungseingang schicken wir diese (gegen eine Versandkostenpauschale € 2,50) zu. Während den allgemeinen Parköffnungszeiten erhält man die Gutscheine aber auch direkt an der Park-Eingangskasse.
Ich habe Freikarten vom Park, wie lange sind sie gültig?
Unsere Freikarten (unverkäufliche Aktionscoupons) sind immer nur für die jeweils laufende Saison oder den Zeitraum gültig, in welchem sie ausgegeben wurden. Dieses Datum ist auch auf der Karte aufgedruckt. Eine Übertragung ins nächste Jahr / in die nächste Saison ist nicht vorgesehen.
Sind die Tiere im Streichelzoo gesund, lieb und beißen die auch nicht; darf Futter oder Brot von zuhause mitgebracht werden?
Unsere Tiere sind grundsätzlich gesund. Sie werden tierärztlich überwacht und betreut. Alle nötigen Impfungen sind demzufolge auch durchgeführt. Tiere sind in erster Linie eigene „Charaktere“ und keine Maschinen, die man programmieren kann. Es kann also schon manchmal passieren, dass man einen „Schubser“ bekommt oder ein Tier beim Füttern auch mal „knappt“. Bitte immer langsam auf die Tiere zugehen (immer von vorne) und bitte auch auf die Schilder und Hinweise an den Gehegen achten. Vielen Dank.
Eigenes Futter oder Brot von zuhause? Nein – bitte nicht! Die Tiere bekommen durch unsere Tierpfleger ausreichend und vollwertiges Futter. Wir bitten an dieser Stelle auch, nur das Futter zu füttern, das wir im Park verkaufen. Es geht hierbei nicht um „Abzockerei“ oder um „Beutelschneiderei“, sondern schlicht und einfach um das gesundheitliche Wohl der Tiere. Wir haben in Absprache mit unserem Tierarzt und einem renommierten Futtermittelhersteller aus der Region diese spezielle „Struktur-Futtermischung“ ausgesucht, welche entscheidend dem Wohl des Tieres und dessen Gesundheit zu Gute kommt.
Wo genau im Internet erhalte ich denn aktuelle Informationen über den Park?
Der offizielle Internetauftritt vom Erlebnispark Steinau lautet: https://erlebnispark-steinau.de
Diese, -und wirklich auch nur diese- Park-Internetseite wird von uns selbst auf dem neuesten & aktuellsten Stand gebracht bzw. gehalten. [auf der HP-Startseite ist jeweils immer das letzte Aktualisierungs-Datum angegeben] Wir distanzieren uns ganz ausdrücklich von etwaigen unterschiedlichen Preis-, Park-, und Öffnungsangaben aus anderen Informationsquellen oder Suchmaschinen & Informationsportalen. Ausschlaggebend für unseren Erlebnispark sind einzig & alleine nur die Angaben, die auf unserer o. a. Homepage auch genannt und aktuell aufgelistet sind. Gleiches gilt für unsere werblichen Auftritte & Werbeangaben in den sozialen Medien.
Was machen die Kinder, wenn sie „Goldstückchen oder Edelsteine beim Ausgraben“ gefunden haben – werden die eingetauscht?
Diese „Goldstückchen“, „Dukaten“ oder "Edelsteinchen" sind einfach nur als Andenken gedacht, den gefundenen „Schatz“ darf man also ruhigen Gewissens mit nach Hause nehmen. Ein Eintausch gegen bar oder sonstiges findet nicht statt.
Ist das Parken kostenfrei und gibt es genügend Stellplätze?
Das Parken ist auf unseren Parkplätzen kostenfrei. Allerdings unbedingt bedenken: Keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurücklassen, es findet keine Bewachung / Überwachung der Parkplätze statt, ebenso sind die dort geparkten Fahrzeuge auch nicht versichert. Wir haben ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Sind im Park Fahrräder, Roller oder Kinderspielfahrzeuge erlaubt?
Nein, im gesamten Park dürfen diese Freizeitfortbewegungsmittel nicht mitgenommen werden. (Ausnahme: Es handelt sich um ein medizinisches Hilfsgerät, - dann liegt ein Attest von der KK oder vom Arzt vor) Auch hier steht einzig & allein die Sicherheit im Vordergrund. Die Parkaufsicht hat die Aufgabe / die Vollmacht, diese Nutzung dieser Geräte zu unterbinden, diese Gerätschaften (wenn sie in einem Bollerwagen "versteckt" durch die Eingangskontrolle gebracht wurden) für die Dauer des Besuches in Verwahrung zu nehmen.
Kann man den Park auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen?
Bedingt - denn mit der Deutschen Bahn (RE-Strecke "Kinzigtalbahn" Hanau-Fulda) klappt das schon, der Bahnhof Steinau (Straße) wird auch im Stundentakt angedient, aber leider gibt es keine direkte Verbindung vom Bahnhof bis zum Park. Einzelpersonen & Familien bleibt da leider nur die Möglichkeit des Taxirufes. (TAXI Boest; Tel. 06663-360)
Zeitlich-limitiertes EXTRA-Angebot: (01.06. bis zm 31.07.)
Für Schulklassen & Ferienspiele (gilt erst bei einer Mitfahreranzahl ab 15 Personen) die mit dem ÖPNV [RMV oder DB] an- & wieder abreisen, haben wir einen KOSTENLOSEN Bustransfer* (auf Basis eines AST "Anrufsammeltaxi" der Busfirma Schreiber Reisen; Marjoß; Tel. +49 6660 919200) eingerichtet. Dieser startet ausschließlich am Bahnhof „Steinau/Straße“ oder am Bahnhof "Jossa" (RE-Strecke "Fulda-Main-Bahn" Flieden-Gemünden) und bringt die Teilnehmer zum Park und selbstverständlich dann auch wieder zum entsprechenden Bahnhof zurück.
Zeitlich-limitiertes EXTRA-Angebot: (01.06. bis zum 31.07.)
Die Durchführung, Planung und auch die genaue Terminabsprache läuft komplett & ausschließlich -im angebotenen Zeitraum- über die Firma Schreiber-Reisen, bitte dort nachfragen und/oder anrufen => Für eine Bus-Buchung bitte eine E-Mail mit den nötigen Daten (Uhrzeit / Personenanzahl / Kontakttelefonnummer) an:
Unter 15 Mitfahrern und für andere Fahrtrouten bieten wir diesen Service nicht an, ebenso ist keine Auswahl des Busunternehmens möglich.
*(Kein Rechtsanspruch auf das Angebot ableitbar, wenn das Buskontingent ausgelastet / bereits ausgebucht ist oder außerhalb des Zeitlimits liegt.)
Bargeldlose Zahlung im Park?
Ja, diesen Service bieten wir an; an den Eingangskassen 1+2 & im SB-Restaurant "Schneewittchen" ist bargeldlose Zahlung (ab 10,00 Euro) möglich.
Habe ich durch meinen Presseausweis im Park Vergünstigungen?
Presse- oder Medienvertreter, die über unseren Park berichten möchten, erhalten dafür selbstverständlich freien Eintritt. Die Akkreditierung meldet man bitte über unser Pressebüro an. Dies findet man auf unserer Internetseite unter "Pressebereich", dort können auch gerne evtl. Interview-Anfragen angegeben werden.
Haben Besucher am Geburtstag freien Eintritt?
Besucher, von 1 bis 99 Jahre; die uns an ihrem Geburtstag im Park besuchen, (lfd. Saison & reguläre Öffnungstage) erhalten freien Eintritt (mit Ausweisvorlage zum Abgleich des Datums).
Wo gibt es denn die Sitzgelegenheiten mit dem Strohdach zu kaufen?
Das ist die Firma RIWO aus dem Hunsrück in DE-56290 Dommershausen. Diese Sitze heißen „Saverne“. Weitere Infos darüber findet man unter: www.riwo.com
*****************************
Kontakt zum Park: Tel. +49 6663.6889 | Kontaktformular der Interseite oder eine E-Mail an