in Hessens schönstem Grillparadies
GRILLEN IST KULTUR - GRILLEN IST GESELLIGKEIT - GRILLEN AUF DEN HÖHEN DES SPESSARTS IST EINFACH EIN GENUSS
Wo sonst schmeckt das saftig-knusprige Grillsteak oder das knackig-gegrillte Gemüse besser als hier draußen bei uns im Grünen? - Daher stehen hier im Park für eine Grillparty über 30 Grillhütten, 5 Grillplätze, 5 Grillfässer und 15 Picknick-Pavillons kostenlos zur Verfügung. Die Grillhütten befinden sich allesamt im unteren Teil des Parks mitten im Grünen, zwischen Tieren, Bäumen, Büschen & Blumen und der Sommerrodelbahn "Spessart-Flitzer". Die Picknick-Pavillons (mit festinstalliertem Grill) befinden sich im oberen Teil des Parks zwischen Spielplatz und dem Sommerrodelbahn-Eingang in Höhe des SB-Restaurants.
Rechtzeitig eine Grillhütte reservieren -am besten so früh wie möglich- somit ist alles bestens vorbereitet und einer züftigen Grillparty mit Familie, Freunden oder Kollegen steht nichts mehr im Wege. Auch für Vereine, Schulklassen- & Kindergartenausflüge, Firmen- o. Betriebsfeiern (bis zu 250 Personen und mehr) oder jeden anderen Anlass bieten wir die passende Location.
Etwa 25 bis 30 Personen finden in einer Hütte Platz - ca. 10 Personen an einem Grillplatz. Eine Hütte ist ausgestattet mit einem Grill (inkl. Grillrost), Sitzgelegenheiten in & vor der Hütte. Sie sind nicht abschließbar, es gibt dort keinen Stromanschluss, keine Kühlmöglichkeit und auch keinen Wasseranschluss. Ein Grillplatz ist mit einer Sitzgelegenheit und einem festinstallierten Grill (inkl. Grillrost) versehen.
Alles andere einfach nur mitbringen: Was zum Grillen gebraucht wird oder worauf gerade Lust besteht, am besten jedoch auch einen „Bollerwagen“ zum Transportieren der Sachen, denn bei uns im Park gibt es auch KEINEN Bollerwagenverleih. Auch gibt es weder Räume, Vorrichtungen noch Aufbewahrungsboxen zum Kühlen oder zum Abstellen von mitgebrachten Getränken oder Essen.
Bitte unbedingt für die Grill-Reservierung folgendes beachten:
"Die Grillreservierung verfällt UNWIDERRUFLICH um 11:00 UHR."
GRUNDSÄTZLICH GILT: Es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf, dass jeder Parkbesucher überhaupt einen Grillplatz bekommt (es handelt sich hierbei lediglich um ein kostenloses Zusatzangebot). Auch hat der Besucher keinen Anspruch darauf, eine bestimmte Hütte zu belegen (zum einem kann diese schon anderweitig reserviert sein & zum anderen können evtl. betriebliche Interessen des Parks -und die haben definitiv Vorrang- entgegenstehen) Ebenfalls verfällt auch die tel. Reservierung um 11:00 Uhr – DAHER: Frühzeitig von zu Hause losfahren, Staus und Verkehr (evtl. Witterungsbedingungen) während der Anreise unbedingt mit einplanen, daran denken, dass es vor dem Parkeingang zu Wartezeiten kommen kann und bitte unbedingt um 11.00 Uhr an der vorreservierten Grillhütte einfinden. Denn nach diesem Zeitpunkt verfällt jeglicher Anspruch darauf. Die Weiterbelegung der Hütten erfolgt dann durch die Parkgäste selbst, - danach darf jeder Parkbesucher diese Hütten oder Plätze nutzen und muss den Platz auch nicht mehr räumen, denn der ursprüngliche tel. Reservierungsanspruch ist ab diesem Zeitpunkt definitiv unwiderruflich verfallen.
Die kostenlose Reservierung der Grillhütten ist ausschließlich & nur vor Ort (am Eingang) oder telefonisch [+49 6663.6889 (so früh als möglich - allerdings mindestens 1 Tag vorher)] täglich von 10:00-17:00 Uhr möglich. Für das Folgejahr sind Anmeldungen immer erst ab dem 1. Februar der jeweiligen Saison möglich. Mit der tel. Reservierung inkl. ihrer Namensangabe ist die Reservierung in Kraft und wir erhalten automatisch die ausdrückliche Erlaubnis, (auf Grund der DSGVO) den Namen des Anmelders an die zu reservierende Hütte zu schreiben. Falls die Grillhüttenreservierung nicht aufrechterhalten werden kann, bitte frühestmöglich Bescheid geben. Eine Absage ist vollkommen OHNE Kosten - Wir bitten um Verständnis dieser Regelung, denn nur so kann es bei der kostenlosen Vergabe der Grillhütten bleiben.
Auch bitte daran denken, dass nach 16:30 Uhr (Kassenschluß) kein Zurück mehr in den Park möglich ist.
Jeder Einzelne von uns kann zur Müll- & zur Plastikvermeidung beitragen, indem weitestgehend auf Einweg-Produkte & Plastikmüll verzichtet wird. Hierbei ist auch bitte unsere verbindliche Grillordnung zu beachten. (an den Grillhütten oder in unserer Parkordnung)
ACHTUNG: Es gilt im gesamten Park ein absolutes Mitbring-, Aufstell- & Nutzungs-Verbot von eigenen, selbst mitgebrachten Grill- & Gasgeräten!
Eigene Grills verboten! Gasgrills verboten! Flüssige Anzünder verboten!
Es ist nicht erlaubt, eigene Grills oder (Brenn-)Holz mit in den Erlebnispark Steinau zu nehmen, dies geschieht ausschließlich aus Gründen der allgemeinen (Brand-)Sicherheit, letzlich mithin auch der "eigenen Sicherheit" sowie der latenten Gefahr durch "Gras- oder Wiesenbrand".
Jede -im Park zur Verfügung stehende Grillstation- (Grillhütten/-plätze & Picknick-Pavillons) ist mit einem festinstallierten, umsturzsicherem Grill (in welchem die Kohleglut sicher und ungefährlich abbrennen und später dann auch auskühlen kann) ausgestattet. Diese Maßnahme ist letztlich auch den vergangenen regenarmen Sommern & bzw. deren Dürreperioden geschuldet. Nur so können wir die Brandsicherheit im Park vernünftig gewährleisten.
Bitte stellen Sie auch keine Selbstkochgeräte auf Wiesen-/Rasenflächen, auf Tische oder Bänke - sondern nur auf einem "feuerfesten Untergrund" - sprich: NUR auf den gepflasterten/geschotterten Vorplatz der Hütte bzw. des Platzes oder auf die kleine quadratische Steinplatte mit dem "roten" [ T ]
Es heißt zwar "Grillen & Chillen", - damit gemeint sind aber keinesfalls: Shisha, Cannabis oder sonstige trendigen "Genussmittel"; - auch das Mitführen solcher Dinge ist nicht gestattet.
Wir bitten um die Beachtung / Einhaltung unserer Grill- & Brandschutzordnung!
Grillhütten im Erlebnispark
[allesamt mit einem festinstallierten umsturzsicheren Grill ausgestattet]
Telefonische Reservierung unter 06663-6889 – während der Parköffnungszeiten täglich von 09:00 bis 17:00 Uhr.
(in der Winterpause vom 01.Februar bis Saisonbeginn von Montag bis Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr)
Grillhütte: (Nr.1 bis 30) | Waldhaus: (Römisch I bis V) |