Kiga / Hort / Kita

KIGA/ KITA/ HORT Anmeldung inkl. Bescheinigung 2025

*Pflichtfelder => ohne vollständige Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Kalendertage vorher) KEINE Bearbeitung!

Nur staatliche Betreuungs-Einrichtungen -getragen durch die öffentlichen Hand-, die durch kommunale / kirchliche / karitative Trägerschaft oder dem paritätischen Wohlfahrtsverband betrieben werden, bzw. die hier aufgezählten Formen:  Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorte.

Keine „Träger- o. Fördervereine“  / „gesponsorte Förderungen“ / „gesponsorte Projektierungen“ und keine Ferienbetreuungen!

Vom Kindergarten/-tagesstätten/-hort-Tarif ausdrücklich ausgenommen sind: ALLE „nicht-aufgezählten“ (Privat-)Kindergärten, sonstige Kinderbetreuungsformen oder Elterninitiativen (siehe den Link: „Anmeldung / Parkeintritt)

 10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges

1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels Häkchen-Setzung einwilligen. 

2. Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.

3. Die AL kommt mit dieser Anmeldungsbestätigung zur Parkkasse; benennt den Zahlungswunsch (Bar oder Karte / RG-Stellung bitte vorher vereinbaren) und zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Summe.

4. „Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst den normalen Tages-Einzeleintritt.

5. Tickethinterlegung und / oder Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr- / Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der Verantwortlichkeit von der AL.

6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.

7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!

8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären; die Parkordnung (AGB) wird ausdrücklich anerkannt!

9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!  

10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren.

1. Der Erlebnispark-Besuch findet im Rahmen unserer regulären Ausflugstätigkeiten statt.
2. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmern erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
3. Die Religionstätigkeit unserer Einrichtung ist gegeben und wird hiermit ausdrücklich bestätigt.
4. Der o.g. TRÄGER übernimmt zur Durchführung vollumfänglich Kosten, Verantwortung & Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] übertragen. Für die o.g. Angaben gilt:

E-Mail-Anmeldebestätigung VOR dem Bezahlvorgang an der Eintrittskasse vorlegen, ohne Vorlage kein Kiga/Hort/Kita Tarif.
nur von Mo. - Fr. also unter der Woche (Ruhetag beachten)
[min. 10 Kinder ab 1m zu € 14,00]
Als Aufsicht zählen nur Personen [21 Jahre] die in der o.a. Einrichtung sozialversicherungspflichtig gemeldet sind. Pro 10 Schülern ist eine => 1 Begleitperson frei!
(Teilhabe-Assistenten bei „INKLUSION“ sind von der 1:10-Regel ausgenommen) Erst am Besuchstag gelten dann Personenzahl & Angaben verbindlich; – wird aber die Teilnehmerzahl (< 10) am Besuchstag unterschritten: Berechnung zum Normaleintritt !
Erst am Besuchstag gelten dann Personenzahl & Angaben verbindlich; – wird aber die Teilnehmerzahl (< 10) am Besuchstag unterschritten: Berechnung zum Normaleintritt !
Name in Druckbuchstaben, sowie Mobilnummer dieser benannten Ansprechperson
8 + 10 =

Facebook-News

Interner Bereich

erlikopp