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Interner Bereich

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Das Wichtigste

auf einen kurzen Blick...

 

Haustiere / Hunde

Hunde dürfen (auf den Gehwegen) an der kurzen Leine (keine Langlaufleinen) mit in den Park und müssen ständig beaufsichtigt werden. Ein Reinigungs-Set (2,00 €) ist an der  Kasse zu erwerben. Komplettes Hundeverbot gilt auf: Spiel- & Sandplätze, Liegewiesen, Streichelzoo & Fahrgeschäfte. [s. Info für Hundehalter, liegt dem Reinigungs-Set bei - bitte dringend durchlesen] Alle anderen Haustiere dürfen NICHT mit in den Park genommen werden!

 

WC

Die Benutzung unserer 4 WC-Anlagen ist ohne Extrakosten. In den WC-Anlagen (Park-Eingang) und (SB-Restaurant) befinden sich jeweils 1 WC für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Ebenfalls befindet sich in diesen beiden Anlagen die Möglichkeit Babys zu wickeln. Für das "Flaschenwärmen" oder "Breiwärmen" stehen im SB-Restaurant an unserer "Baby-Station" eine Mikrowelle und ein Flaschenwärmer zur kostenfreien Verfügung.

 

Rauchen

In den Gebäuden, auf den Spielplätzen und in den Fahrgeschäften sowie in allen Warte- & Anstellbereichen gilt generell Rauch- & Dampfverbot. Im Park sind an verschiedenen Stellen sog. "Raucherinseln" aufgestellt; - wir bitten die Raucher um entsprechende Nutzung - vielen Dank. Der Konsum von Cannabis & Shisha ist generell verboten.

 

Personen mit "bestimmter Beeinträchtigung"

Menschen "mit bestimmter Beeinträchtigung" (gemäß SGB IX) => Sondertarife beim Eintritt, 2 rollstuhlgeeignete WC-Anlagen, befestigte Wege, die das Schieben des Rollstuhls / Gehhilfe etwas einfacher machen, [!]ABER: unser komplettes Parkgelände hat Hanglage[!] "Menschen mit 'bestimmten' Beeinträchtigungen" sind bei uns herzlich willkommen, leider sind aber nicht alle Attraktionen für sie zugänglich! Wir bitten hierfür um das entsprechende Verständnis (s. TÜV-Sicherheitsvorschriften) sowie um die besondere Beachtung dieser Regeln.

 

U3

Für Kinder / Kleinkinder unter 3 Jahren gibt es bei uns im Park KEINE Fahrgeschäfte. Bitte bei der Besuchsplanung mit einkalkulieren. 

 

Kartenzahlung

Bargeldlose Zahlung (ab 10,00 Euro) an den Eingangskassen 1 + 2 und im SB-Restaurant "Schneewittchen" möglich. 

 

P

Das Parken ist auf unseren Parkplätzen für PKW und Busse kostenfrei. Auf dem Parkplatzgelände gelten grundsätzlich alle Zeichen & Regeln der StVO sowie die Vorgaben unseres Parkplatzpersonals. Bitte diesen Anweisungen folgen und nur dort parken, wo durch unser Personal eingewiesen wird. Fahrzeuge, die außerhalb der Parkflächen stehen oder den Parkplatzverkehr stören, werden abgeschleppt. Bitte beachten: Fahrzeuge auf unseren Parkplätzen sind nicht versichert und werden nicht be- / überwacht - es erfolgt keine HAFTUNG! Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge über Nacht auf dem Parkplatzgelände stehen zu lassen. Das Campen, Grillen & Picknicken auf den Parkplatz- & Parkplatzwiesenflächen ist definitiv nicht erlaubt.

 

Bustransfer (zeitlich-limitiert vom 01.06. bis zum 31.07.)

Für Schulklassen, KiGa oder FSP (erst bei einer Personenanzahl ab 15 Personen) die mit dem ÖPNV (RMV oder DB) anreisen, halten wir einen kostenfreien Bustransfer* vom Bahnhof Steinau (Straße) [DB-Strecke HU-FD] & vom Bahnhof Jossa [DB-Strecke Flieden-Gemünden] zum Park bereit. Nähere Informationen, bzw. die Buchung erfolgt direkt & ausschließlich über die Firma: Schreiber-Reisen in Marjoß Tel. +49 6660 919200  =>  Für die Transfer-Buchung dieses Service bitte eine E-Mail mit den nötigen Daten (Uhrzeiten / Personenzahl / Kontakttelefonnummer) an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  *(Dieses Angebot vom Park gilt aber nur bei freien Kapazitäten der Firma Schreiber-Reisen; – sind dort aber an einem bestimmten Tag evtl. keine Kapazitäten mehr frei, besteht kein rechtlicher Anspruch auf anderweitige Beförderung oder gar Kostenübernahme!) Unterschreitung der Personenanzahl, Fahrtroutenänderungen, Auswahl eines anderen Busunternehmens oder Abänderung des Zeitlimits sind nicht möglich.

 

Haftung

Wir haften nicht für Taschen, Rucksäcke oder sonstige Wertsachen, welche Sie beim Benutzen der Fahrgeschäfte nicht mitnehmen dürfen. (TÜV-Sicherheitsvorschrift!)  Eine gesicherte (versicherte) Aufbewahrung durch unsere Mitarbeiter findet nicht statt, ebenso besteht hierauf auch kein Anspruch.

 

Allgemeines

Wir haben keinen „Bollerwagenverleih“, es gibt bei uns keine Transportmöglichkeiten, wir haben keine Rollstühle oder Fahrzeuge zum Verleih und es gibt auch keine Schließfächer. Für das evtl. Mitführen von Wertsachen oder für eigene „Transporte“ von Grillgut o. ä. ist jeder Parkbesucher alleine für sich selbst eigenverantwortlich! Unsere Grillhütten sind allesamt nicht abschließbar, außerdem stromlos und nicht wasserversorgt.

 

Bitte beachten Sie unter dem Menüpunkt "Besuch planen - Wissenswertes" die Parkordnung. (Dies sind unsere AGB, zu denen auch die Eintrittspreise samt Erklärungen, Zahlungsvorgaben & Zugangsmodalitäten, Grillordnung, Benutzungs- & Bedienungsregeln der Spielattraktionen sowie die Parkbeschilderung gehören) Diese Parkordnung ist hier auf dieser Internetseite, an allen Fahrgeschäften und Gebäuden im Park, sowie am & vor dem Parkeingang für alle Personen jederzeit einsehbar und gut sichtbar ausgehängt.