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Sicherheit im Park

Wir sorgen dafür, dass man bei uns "mit Sicherheit" Spaß haben kann...

Unsere Spiel- und Kletteranlagen entsprechen der technischen Norm für Spiel- und Freizeitstätten (DIN EN 1176/1177). Die Fahrgeschäfte werden nach der DIN EN 13814 geprüft und untersucht. Der TÜV besucht uns jährlich vor Saisonbeginn, nimmt den kompletten Spielplatzbereich mit seinem vielfältigen Angebot unter die Lupe und bestätigt uns hierbei den sicheren Spielbetrieb. Für die allgemeine Wartung und Instandhaltung sind unsere qualifizierten Mitarbeiter der Parktechnik zuständig. Sie kontrollieren und überprüfen ständig unsere Anlagen, damit die Sicherheit, die einen reibungslosen Ablauf gewährleistet, auch gegeben ist.

Wir möchten kurz über die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen informieren. Wenn Sie diese Regeln beachten, werden Sie "mit Sicherheit" einen unvergesslichen und erholsamen Tag bei uns erleben. Zusätzlich befindet sich vor jeder Fahrgelegenheit im Park ein großes Hinweisschild, auf welchem die Benutzerregeln in Wort & Bild erklärt sind und ebenso auch dessen Einschränkungen aufgezeigt werden, damit Sie sich vor Ort mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut machen können. Wir sorgen für Ihre Sicherheit...

Die wichtigsten Regeln für die Benutzung von unseren Fahranlagen

Alter und Größe: (unter 3 [<1m] ist "zum Fahren" für uns NIX dabei)

Bei all unseren Anlagen dürfen Kinder erst ab einer Mindestgröße und einem Mindestalter mitfahren. Vergleichen Sie dazu bitte die unten stehende Tabelle. Diese Sicherheitsbestimmungen werden vom TÜV vorgegeben und müssen strikt eingehalten werden. Vor jedem Fahrgerät -das eine Mindesgröße verlangt- befindet sich auch eine Messlatte, an der Sie überprüfen können, ob Sie oder Ihre Kinder dieser Größe entsprechen. (Es mag zwar genügend andere Freizeiteinrichtungen, Rummelplätze oder Volksfeste geben, wo der Betreiber die Gäste trotz dieser allgemeinverbindlichen TÜV-Vorgaben fahren lässt) - aber im Sinne der Sicherheit -im Übrigen auch immer zur eigenen Sicherheit- machen wir / unser Personal bei den Benutzungsregeln (TÜV-Vorgaben) keine Kompromisse, auch wenn es auf den ersten Blick "unverständlich" oder "kleinlich" erscheinen mag.

Uns ist es dabei durchaus vollkommen bewusst, dass wir uns auf Grund unseres offenen Umgangs mit diesem Thema nicht unbedingt Freunde machen und den einen oder anderen Kunden dadurch sogar "verlieren" (weil die Leute lieber von uns hören würden, "Ach, was soll es, fahrt doch einfach, es ist uns doch egal") - aber die versicherungstechnische Haftung & Verantwortung ist leider viel zu komplex, als dass wir diese Vorgaben einfach mal so außer Acht lassen - DENN: Letzlich dient das Ganze nun einmal doch schlichtweg Ihrer eigenen, -Ihrer persönlichen- Sicherheit, bzw. der Sicherheit Ihres Kindes! Das sollte man letztendlich auch nicht ganz vergessen.

Ganz wichtig sei hier an dieser Stelle angemerkt, dass es keinerlei Gutschriften, Ermäßigungen oder gar Preisnachlässe gibt, für den Fall, dass für Sie die eine oder andere dieser Sicherheitsvorschriften in Kraft tritt. (s. dazu auch die Parkordnung § 5)

KONTAKTLOSE SPORTANLAGE | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE)
Sommerrodelbahn* => 8 Jahre (1,30m)
FAMILENFAHRGESCHÄFTE | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE)
Berg-Talbahn* => 8 Jahre (1,30m)
Wackelstein* => 4 Jahre (1,00m)
Wellenflug-Fliegenpilz* => 5 Jahre (1,10m)
INTERAKTIVE FAHRGERÄTE (SB) | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE)
Albatrosbahn* => 8 Jahre (1,30m)
Autoskooter* => 8 Jahre (1,30m)
Ballon-Himmelstürmer* => 6 Jahre (1,20m)
Eichhörnchen-Drifter* => 6 Jahre (1,20m)
ERLIs Futterfass => 3 Jahre (0,90m) bis 6 Jahre (1,20m)
ERLIs Seifenkiste => 3 Jahre (0,90m) bis 7 Jahre (1,35m)
Komet-Schaukel* => 7 Jahre (1,25m)
Luna-Loop* => 7 Jahre (1,25m)
MINI-Riesenrad => 3 Jahre (0,90m) bis 6 Jahre (1,20m)
Pendelbahn* => 7 Jahre (1,25m)
Pferdchen-Reitbahn => 6 Jahre (1,20m)
RaupenRitt-HandHebelBahn => 6 Jahre (1,20m)
Storchenflug* Kinderkarusell => 3 Jahre (0,90m)
Wasserbob-NauticJet => 7 Jahre (1,25m)
   

Diese Bestimmungen beziehen sich darauf, wenn Kinder alleine fahren.

  • * Für diese gekennzeichneten Attraktionen gilt folgendes:
    Diese Fahrgeräte dürfen im Rahmen der allgemein-verbindlichen Benutzerregeln mit 2 Personen benutzt werden. Hier ist es also möglich, dass ein (1) Erwachsener zusammen mit einem kleineren Kind (welches aber mind. 3 Jahre / über 1m groß ist) gemeinsam fahren. ALLERDINGS: Gehen bei den Fahrgeschäften die Sicherheitsgurte /-bügel /-vorrichtungen nicht ordnungsgemäß zu oder sitzen diese zu locker, sodass das Kind evtl. hinter dem Bügel durchrutschen kann, bzw. den Platz nicht ordnungsgemäß/vorschriftsmäßig einnehmen kann - so darf die Fahrt selbstverständlich nicht angetreten werden - gleiches gilt auch dann, wenn beispielsweise ein Kind partout nicht fahren möchte oder die Allgemeinvorschriften außer Acht gelassen werden.

     

    Gepäck, Taschen & Rucksäcke:

    Bitte beachten Sie, dass Stöcke, Schirme oder "Selfie-Sticks" sowie andere sperrige, spitze oder lose Gegenstände nicht mit in die Fahrzeuge genommen werden dürfen. Diese Sachen müssen außerhalb der Fahrgeschäfte verbleiben, denn sie können evtl. zu einem gefährlichen Geschoss werden, welches Sie und andere Personen verletzen kann. Bitte beachten Sie, dass wir für keine dieser Sachen Haftung übernehmen und diese auch nicht in "direkte Verwahrung" nehmen.

    Essen & Trinken:

    Eis, Essen, Trinken, Flaschen, Dosen oder sonstige Trink-Gefäße dürfen ebenfalls nicht mit in das Fahrgerät genommen werden.

    Haustiere (Hunde):

    Dürfen ebenfalls nicht mit in die Fahrgeräte und auch nicht mit auf die Spiel- / Sand- / Wiesen- & Wasserplätze genommen werden.

    Gesundheit:

    Aus Sicherheitsgründen dürfen alkoholisierte Personen keine unserer Anlagen benutzen. Des Weiteren dürfen Schwangere sowie Personen mit Herz-, Rücken-, und ähnlichen Gesundheitsbeschwerden auch nicht die Fahrgeschäfte benutzen. Der Park ist dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher, mentaler oder debiler Einschränkungen, ständiger o. vorübergehender Benachteiligungen, Schwangerschaft, Klein(Kleinst-)kinder [unter 1m] etc. die Nutzung der Attraktionen oder Einrichtungen zu untersagen. Eine evtl. Nichtteilnahme aus den genannten Sicherheitsgründen (auch und gerade bei Personen mit bestimmter Beeinträchtigung gemäß SGB IX) stellen keine Diskriminierung dar, sondern dienen lediglich dem Schutz „Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit". (Bei werdenden Müttern zudem auch zum Schutz des ungeborenen Kindes) Bitte achten Sie unbedingt auf die Sicherheitshinweise im Park, die auf den Sicherheitsbeschilderungen in Wort & Bild (Piktogramme) dargestellt und ausführlich erklärt sind.

    Im Interesse aller Nichtraucher und natürlich ganz besonders der Kinder wegen, bitten wir Sie sehr höflich, in den Wartebereichen und in den Spiel- & Fahrattraktionen auf das Rauchen & Dampfen zu verzichten; es stehen "Raucherinseln" im Park zur Verfügung, wir bitten diese zu nutzen,  - vielen lieben Dank.

    Achten Sie bitte immer auf Ihre Kinder und nutzen das Spielangebot -wenn möglich- immer zusammen mit ihnen, denn Kinder unterschätzen nur allzu leicht eventuelle Gefahrenquellen  =>  daher gilt:

  • "Unter 3 [< 1m] ist "zum Fahren" für uns nix dabei." (*) => Säuglinge & Kleinstkinder lassen wir aus Sicherheitsgründen & TÜV-Vorgaben grundsätzlich nicht fahren, auch nicht auf Elternwunsch! (Wir machen diesbezüglich keine Kompromisse => Keinen cm kleiner & keinen Tag jünger) Der TÜV gibt in der Regel Fahrgeschäfte für Kinder erst ab 6 oder 5 Jahren frei, evtl. ausnahmsweise 4 Jahre und in sehr seltenen Fällen auch schon mal ab 3 Jahre. Für diese Personengruppe (0-5) ist es daher schon eher schwierig Fahrgeschäfte zu finden, die vollkommen uneingeschränkt oder überhaupt genutzt werden dürfen.
  • Sorgen Sie dafür, dass immer eine erwachsene Person mitfährt, natürlich aber nur in den Fahrgeschäften, wo dies bauartbedingt auch möglich und somit vorgesehen ist.
  • Setzen Sie Ihre Kinder in den Fahrgondeln IMMER nach INNEN und schnallen Sie die Kinder ordnungsgemäß an oder lassen dies bitte durch unser Personal erledigen.
  • Lassen Sie Ihre Kinder während der Fahrt nicht aus den Augen und erkundigen sich vor Fahrtbeginn nach dem "Not-Aus-Schalter".
  • Erklären Sie Ihren Kindern bitte die Hinweisschilder an den verschiedenen Spielstationen, - diese sind in Wort & Bild gut sichtbar angebracht.
  • Achten Sie bitte auf Ihre elterliche Aufsichtspflicht Setzen oder heben Sie Ihre Kinder nicht auf oder über die Absperrungen & Zäune, dies ist äußerst gefährlich und kann erhebliche & sehr unangemehme Folgen haben.
  • Der Aufenthalt in den eingezäunten Sicherheitsbereichen birgt eine erhebliche Gefahr für Leib & Leben und ist deshalb zu unterlassen. Auch das Aufstehen & Hinauslehnen während der Fahrt, das Hinausstrecken von Kopf, Arm, Ellbogen, Beinen oder Knien ist ebenfalls höchst gefährlich, kann schwerwiegende oder lebensgefährlichen Verletzungen nach sich ziehen und ist daher aller strengstens verboten!
  • Besonders bei der Sommerrodelbahn sind ALLE Schilder und Vorgaben gewissenhaft zu beachten - denn es kann zu sehr schlimmen Unfällen und ebenfalls zu sehr schweren / teils sogar lebensgefährlichen Verletzungen kommen, wenn man die Bahnregeln (Schilder in Wort & Bild) missachtet. Daher ist es unbedingt zu unterlassen, Arme oder Beine hinauszustrecken, mit den Händen an die Bahn oder unter den Rodelschlitten zu fassen, sich auf den Rodelschlitten zu knien, "rückwärts" auf den Schlitten zu setzen oder gar im Stehen zu fahren, - also den Rodelschlitten als "Surfbrett" oder "Skateboard" zu missbrauchen.
  • Wir bitten Sie, diese Vorschriften unbedingt zu beachten, -auch & gerade- im Interesse Ihrer eigenen, persönlichen Sicherheit.
  • ACHTUNG: Die Nichtbeachtung dieser Sicherheitsvorgaben sowie die nicht "zweckbestimmte Nutzung" einer Attraktion stellt eine bewusste Fahrlässigkeit - mithin also ein "grob fahrlässiges" oder gar "vorsätzliches" Verhalten dar. Außerdem handelt es sich hierbei um einen massiven Eingriff in den Betriebsablauf und es können bei nicht sachgerechter Benutzung der Fahrgeschäfte oder Spielgeräte sehr schwerwiegende, ernsthafte evtl. sogar lebensgefährliche / lebensbedrohliche Verletzungen die Folge sein!

(*) -ohne Ausnahme- Im Zweifel gilt dann hilfsweise die "Unter 1m-Karte" (=>spezielle 0,- €-Eintrittskarte) Ein "Trotzdem-Zahlen" nützt aber nichts - die Sicherheitsregeln bleiben vollumfänglich in Kraft!

Grundsätzlich gelten für unsere Fahrattraktionen folgende Vorausetzungen, die allesamt einzig & alleine „IHRER EIGENEN" Sicherheit dienen:

Kinder, die das Mindestalter/Mindestgröße (Messlatte) NICHT erreicht haben, dürfen NICHT mitfahren – auch NICHT auf dem Schoß der Eltern!

Kinder [ ab 3 (über 1m) oder ab dem Alter/Größe, für welche der TÜV dieses für das jeweilige Gerät ausdrücklich freigegeben hat (s. die jeweils gültig angebrachte Messlatte) ] fahren NUR zusammen mit einem Elternteil oder zumindest mit einer Person, die alters- & verantwortungsmäßig in der Lage ist, die Aufsicht dafür vollumfänglich zu übernehmen, bzw. einzuschätzen.

Brillen, Kappen sowie lockersitzende Kleidung (Schals o.ä.) bitte ebenfalls abnehmen bzw. sicher verstauen. (Keine Haftung bei evtl. Verlust oder Beschädigung und keine Aufbewahrung)

Unser Personal ist ausdrücklich dahingehend angewiesen worden, die jeweilige Fahrt erst dann beginnen zu lassen, bzw. das Gerät erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn all diese Voraussetzungen erfüllt/gewährleistet sind; denn: Wir achten schon alleine deshalb auf die Sicherheit, weil es nämlich "IHRE" Sicherheit ist!

Hinweise für Personen mit "bestimmter Beeinträchtigung": Regularien-Mitfahrregeln SGB IX

Und hier geht es weiter zur: Parkordnung