SOZIALEINRICHTUNG Anmeldung inkl. Bescheinigung 2025
*Pflichtfelder => ohne vollständige Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Kalendertage vorher) KEINE Bearbeitung!
Nur soziale Trägerschafts-Einrichtungen; -getragen durch die öffentliche Hand-wie z.B.: Betreute Wohngruppen, Kinder- & Jugendarbeitsgruppen, Frauen- / Männer- / Waisen-Häuser, Mutter-Kind-WGs, Don-Bosco- / Jugend-/ Kinder-Heime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Familien- /Jugend- & Kinder-Hilfen (keine Fördermaßnahmen o. Fördereinrichtungen) Suchthilfe- & Prävention-Stellen, Familien- / Kinder- oder Jugend-Psychiatrische Kliniken -auch ambulant- , Pro-Familia- / Pro-Vita-Stellen, Hospizvereine, Leberecht, VdK, Kolpingwerk, Antonius-Heim, Diakonie, Caritas, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Hilfsdienst, Heilsarmee & auch die konfessionsfreien Organisationen; z.B. DRK, AWO, ASB, DPWV & LWV [Gemeinnützigkeit vorausgesetzt]„Anmeldung / Parkeintritt“
10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges
1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels Häkchen-Setzung einwilligen.
2. Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
3. Die AL kommt mit dieser Anmeldungsbestätigung zur Parkkasse; benennt den Zahlungswunsch (Bar oder Karte / RG-Stellung bitte vorher vereinbaren) und zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Summe.
4. „Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst den normalen Tages-Einzeleintritt.
5. Tickethinterlegung und / oder Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr- / Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der Verantwortlichkeit von der AL.
6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären; die Parkordnung (AGB) wird ausdrücklich anerkannt!
9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren
1. Der Erlebnispark-Besuch findet im Rahmen unserer regulären Ausflugstätigkeiten statt.
2. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmern erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
3. Die Religionstätigkeit unserer Einrichtung ist gegeben und wird hiermit ausdrücklich bestätigt.
4. Der o.g. TRÄGER übernimmt zur Durchführung vollumfänglich Kosten, Verantwortung & Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] übertragen. Für die o.g. Angaben gilt: