Ferienspielanmeldung26

FERIENSPIEL Anmeldung inkl. Bescheinigung 2026

*Pflichtfelder => ohne vollständige Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Kalendertage vorher) KEINE Bearbeitung!

Nur öffentlich ausgeschriebene Ferienspiele; -getragen durch die öffentliche Hand- (Stadt / Gemeinde / Kirche / Kommunale o. karitativer Träger)

Vom Ferienspiel-Tarif ausdrücklich ausgenommen sind: ALLE (Privat-)initiierten Ferienveranstaltungen/-programme/-angebote/ und Ferienunterhaltungsformen von: Vereinen (Fördervereinen), Verbänden, politischen Parteien, Bildungseinrichtungen, usw.

Treffen unsere Vorgaben auf Ihre Ferienspielveranstaltung zu? Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie in diese Gruppierung hineingehören? – Dann lesen Sie bitte vor dem Ausfüllen der Anmeldung diesen Link: „Anmeldung / Parkeintritt“

 10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges

1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels Häkchen-Setzung einwilligen. 

2. Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.

3. Die AL kommt mit dieser Anmeldungsbestätigung zur Parkkasse; benennt den Zahlungswunsch (Bar oder Karte) und zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Summe. (Zahlung per Rechnung bitte vorher mit dem Park vereinbaren.)

4. Sämtliche „Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst den normalen Tages-Einzeleintritt.

5. Tickethinterlegung und / oder Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr- / Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der Verantwortlichkeit von der AL.

6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.

7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!

8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären; die Parkordnung (AGB) wird ausdrücklich anerkannt!

9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein! 

10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren

Ferienspiel-Bescheinigung (kann ggf. auch noch in der Schriftform nachgefordert werden!Punkt a bis d mittels Häkchensetzung (unterhalb der Adress-Angabe) bestätigen:

a. Der Erlebnispark-Besuch findet im Rahmen unserer regulären (kommunalen / karitativen / kirchlichen) Ferienspiel-Ausflügen statt.
b. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmern erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
c. Jedes Teilnehmerkind ist über den Veranstalter gemeldet und hat einen Ferienpass. (ist bei Städten i.d.R. der Fall
d. Der o.g. TRÄGER übernimmt zur Durchführung vollumfänglich Kosten, Verantwortung & Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] übertragen.

 

E-Mail-Anmeldebestätigung VOR dem Bezahlvorgang an der Eintrittskasse vorlegen, ohne Vorlage kein Ferienspiel Tarif.
Offizielle Ferienspiel-BESCHEINIGUNG: (kann ggf. in Schriftform nachgefordert werden!) *
Offizielle FERIENSPIEL-BESCHEINIGUNG: (kann ggf. in Schriftform nachgefordert werden!)
(z.B. Magistrat der Stadt / BGM der Gemeinde / Pfarrer der Kirchengemeinde oder Vorstand der Karitativen Trägerschaft)
Ruhetage [Mo. & Di.] beachten
[min. 10 FSP Kinder ab 1m zu € 16,00]
Als Aufsicht zählen nur Personen [21 Jahre] die in der o.a. Einrichtung sozialversicherungspflichtig gemeldet sind. Pro 10 Schülern ist eine => 1 Begleitperson frei!
Name in Druckbuchstaben, sowie Mobilnummer dieser benannten Ansprechperson
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