Presse-Akkreditierung
Ihre Redaktion und Publikation
„Sie haben Grund zur Beschwerde…“
Zunächst erst einmal „Dankeschön“ für Ihren Besuch, hier im Erlebnispark Steinau.Leider hat sich bei Ihrem Besuch ein Umstand ergeben, der Sie zur Beschwerde veranlasst.
Das sollte so nicht sein, denn zum einen sind Sie hier um einen schönen Ausflugstag zu verbringen und zum anderen möchten wir gerne alles, was in unserer Macht steht tun, um Ihnen einen ebensolchen unbeschwerten Ausflugstag zu ermöglichen.
Aber leider sind auch wir, nur Menschen… - und wo Menschen arbeiten, da können Fehler oder Unregelmäßigkeiten schon einmal passieren, das ist nicht unbedingt schön, aber leider nicht immer vermeidbar…
Denn wie heißt es doch so schön:
„Es recht zu machen jedermann, ist eine Kunst, die keiner kann“Wenn es zwar auch nicht so sein sollte, doch gibt es leider Tage, wo alles oder vieles schiefgeht.
Ein solcher Tag liegt wohl heute vor.
Wir bitten Sie um Verständnis, aber unsere Mitarbeiter vor Ort, können Ihnen, ad hoc nicht
so helfen, bzw. so reagieren, wie Sie es wohl – verständlicherweise – erwarten würden.
Daher bitten wir Sie ganz herzlich - kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen unsere
Verwaltung, bzw. die Geschäftsleitung: info@erlebnispark-steinau.de
oder nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten, sodass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, um Ihnen dann hoffentlich weiterhelfen zu können, bzw. das Problem aus der Welt zu schaffen.
Wir werden -nach Ablauf der Regelfristen- selbstverständlich auf Ihr Anliegen antworten.
Ihre Kontakt-Daten:
WELTRELIGION Anmeldung inkl. Bescheinigung 2025
*Pflichtfelder => ohne vollständige Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Kalendertage vorher) KEINE Bearbeitung!
Nur diese Glaubens- /Weltanschauungsgemeinschaften, welche hier aufgeführt sind:
Kirchliche Gemeinden (Bistümer, Pfarreien, bzw. Kommunions-/ Konfirmations- & Ministranten-Ausflüge) Religions- / Glaubens- oder Konfessionsgemeinschaften (Christentum, Islam, Judentum, usw.) Kulturzentren & Begegnungsstätten.
Vom diesem Preis-Tarif ausdrücklich ausgenommen sind: SEKTEN, - die sich von der „Mutterreligion“ abgespalten haben und ALLE „nicht-aufgezählten“ Institutionen oder Gruppierungen! (siehe Link: „Anmeldung / Parkeintritt“)
10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges
1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels Häkchen-Setzung einwilligen.
2. Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
3. Die AL kommt mit dieser Anmeldungsbestätigung zur Parkkasse; benennt den Zahlungswunsch (Bar oder Karte / RG-Stellung bitte vorher vereinbaren) und zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Summe.
4. „Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst den normalen Tages-Einzeleintritt.
5. Tickethinterlegung und / oder Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr- / Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der Verantwortlichkeit von der AL.
6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären; die Parkordnung (AGB) wird ausdrücklich anerkannt!
9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren.
Trägerbescheinigung Punkt a bis d mittels Häkchensetzung bestätigen:
a. Der Erlebnispark-Besuch findet im Rahmen unserer regulären Ausflugstätigkeiten statt.
b. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmern erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
c. Die Religionstätigkeit unserer Einrichtung ist gegeben und wird hiermit ausdrücklich bestätigt.
d. Der o.g. TRÄGER übernimmt zur Durchführung vollumfänglich Kosten, Verantwortung & Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] übertragen. Für die o.g. Angaben gilt:
FERIENSPIEL Anmeldung inkl. Bescheinigung 2025
*Pflichtfelder => ohne vollständige Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Kalendertage vorher) KEINE Bearbeitung!
Nur öffentlich ausgeschriebene Ferienspiele; -getragen durch die öffentliche Hand- (STADT / GEMEINDE / KIRCHE / Kommunale o. karitative TRÄGERSCHAFT)
FERIENSPIELE - Keine schulischen, vereinsmäßigen o. privaten Ferienbetreuungen!
Vom Ferienspiel-Tarif ausdrücklich ausgenommen sind: ALLE „nicht-aufgezählten“ (Privat-)Veranstaltungen oder sonstige Ferienunterhaltungs-formen [siehe den Link]„Anmeldung / Parkeintritt“
10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges
1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels Häkchen-Setzung einwilligen.
2. Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
3. Die AL kommt mit dieser Anmeldungsbestätigung zur Parkkasse; benennt den Zahlungswunsch (Bar oder Karte / RG-Stellung bitte vorher vereinbaren) und zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Summe.
4. „Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst den normalen Tages-Einzeleintritt.
5. Tickethinterlegung und / oder Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr- / Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der Verantwortlichkeit von der AL.
6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären; die Parkordnung (AGB) wird ausdrücklich anerkannt!
9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren
Ferienspiel-Bescheinigung Punkt a bis d mittels Häkchensetzung bestätigen:
a. Der Erlebnispark-Besuch findet im Rahmen unserer regulären Ausflugstätigkeiten statt.
b. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmern erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
c. Die Religionstätigkeit unserer Einrichtung ist gegeben und wird hiermit ausdrücklich bestätigt.
d. Der o.g. TRÄGER übernimmt zur Durchführung vollumfänglich Kosten, Verantwortung & Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] übertragen. Für die o.g. Angaben gilt:
SOZIALEINRICHTUNG Anmeldung inkl. Bescheinigung 2025
*Pflichtfelder => ohne vollständige Angaben & nach Ende der Anmeldefrist (3 Kalendertage vorher) KEINE Bearbeitung!
Nur soziale Trägerschafts-Einrichtungen; -getragen durch die öffentliche Hand-wie z.B.: Betreute Wohngruppen, Kinder- & Jugendarbeitsgruppen, Frauen- / Männer- / Waisen-Häuser, Mutter-Kind-WGs, Don-Bosco- / Jugend-/ Kinder-Heime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Familien- /Jugend- & Kinder-Hilfen (keine Fördermaßnahmen o. Fördereinrichtungen) Suchthilfe- & Prävention-Stellen, Familien- / Kinder- oder Jugend-Psychiatrische Kliniken -auch ambulant- , Pro-Familia- / Pro-Vita-Stellen, Hospizvereine, Leberecht, VdK, Kolpingwerk, Antonius-Heim, Diakonie, Caritas, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Hilfsdienst, Heilsarmee & auch die konfessionsfreien Organisationen; z.B. DRK, AWO, ASB, DPWV & LWV [Gemeinnützigkeit vorausgesetzt]„Anmeldung / Parkeintritt“
10 Hinweise für eine Anmeldung & Leitung eines Ausfluges
1. Bitte alle Vorgaben für die jeweils zutreffende Ausflugskategorie durchlesen und mittels Häkchen-Setzung einwilligen.
2. Die -vom Träger benannte- Ausflugs-Leitung (AL) zählt am Ausflugstag bitte alle Teilnehmer vollständig durch.
3. Die AL kommt mit dieser Anmeldungsbestätigung zur Parkkasse; benennt den Zahlungswunsch (Bar oder Karte / RG-Stellung bitte vorher vereinbaren) und zahlt für alle zusammen den -zuvor eingesammelten- geltenden Sondereintritt in einer Summe.
4. „Nachzügler“ bleiben hiervon unberücksichtigt, sie zahlen für sich selbst den normalen Tages-Einzeleintritt.
5. Tickethinterlegung und / oder Anlegen von Teilnehmerstrichlisten sind (lt. DSGVO) nicht möglich. Mehr- / Minderangaben beim Ticketkauf bezüglich der Personenanzahl liegen in der Verantwortlichkeit von der AL.
6. Die AL quittiert die Anzahl der erhaltenen Eintrittskarten-Bändchen; verteilt diese an alle Teilnehmer (Bändchen um das Handgelenk ordnungsgemäß verschlossen tragen) und betritt dann gemeinsam & komplett mit allen Teilnehmern den Park.
7. Sämtliche Tickets & Zahlungen sind von der AL sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; die Korrektur eines abgeschlossenen Kassiervorganges ist im Nachgang [gem. KassenSichV] allerdings definitiv ausgeschlossen!
8. Die AL hat freien Eintritt im Park und wird gebeten, die -in der Anmeldung akzeptierten- Zahlungs- & Zugangsbedingungen hier vor Ort umzusetzen sowie die geltenden Regeln den Ausflugsteilnehmern zu erklären; die Parkordnung (AGB) wird ausdrücklich anerkannt!
9. Die AL sollte bei Unfällen / Erster Hilfe unbedingt erreichbar, ansprechbar & auch entscheidungsbefugt sein!
10. Bitte mit den Teilnehmern einen gemeinsamen -uhrzeitlichen- Treff- & Sammelpunkt vereinbaren
Trägerbescheinigung Punkt a bis d mittels Häkchensetzung bestätigen:
a. Der Erlebnispark-Besuch findet im Rahmen unserer regulären Ausflugstätigkeiten statt.
b. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmern erklären sich mit dem Ausflug / Ausflugsziel einverstanden.
c. Die Religionstätigkeit unserer Einrichtung ist gegeben und wird hiermit ausdrücklich bestätigt.
d. Der o.g. TRÄGER übernimmt zur Durchführung vollumfänglich Kosten, Verantwortung & Haftung. Die Aufsicht / Aufsichtspflicht im Park wird an die -in der Anmeldung benannten- Ausflugsleitung [AL] übertragen. Für die o.g. Angaben gilt: