Wir sorgen dafür, dass man bei uns "mit Sicherheit" Spaß haben kann...
Unsere Spiel- und Kletteranlagen entsprechen der technischen Norm für Spiel- und Freizeitstätten (DIN EN 1176/1177). Die Fahrgeschäfte werden nach der DIN EN 13814 geprüft und untersucht. Der TÜV besucht uns jährlich vor Saisonbeginn, nimmt den kompletten Spielplatzbereich mit seinem vielfältigen Angebot unter die Lupe und bestätigt uns hierbei den sicheren Spielbetrieb. Für die allgemeine Wartung und Instandhaltung sind unsere qualifizierten Mitarbeiter der Parktechnik zuständig. Sie kontrollieren und überprüfen ständig unsere Anlagen, damit die Sicherheit, die einen reibungslosen Ablauf gewährleistet, auch gegeben ist.
Wir möchten kurz über die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen informieren. Wenn Sie diese Regeln beachten, werden Sie "mit Sicherheit" einen unvergesslichen und erholsamen Tag bei uns erleben. Zusätzlich befindet sich vor jeder Fahrgelegenheit im Park ein großes Hinweisschild, auf welchem die Benutzerregeln in Wort & Bild erklärt sind und ebenso auch dessen Einschränkungen aufgezeigt werden, damit Sie sich vor Ort mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut machen können. Wir sorgen für Ihre Sicherheit...
Die wichtigsten Regeln für die Benutzung von unseren Fahranlagen
Alter und Größe: (unter 3 [<1m] ist leider NICHTS für uns dabei)
Bei all unseren Anlagen dürfen Kinder erst ab einer Mindestgröße und einem Mindestalter mitfahren. Vergleichen Sie dazu bitte die unten stehende Tabelle. Diese Sicherheitsbestimmungen werden vom TÜV vorgegeben und müssen strikt eingehalten werden. Vor jedem Fahrgerät -das eine Mindesgröße verlangt- befindet sich auch eine Messlatte, an der Sie überprüfen können, ob Sie oder Ihre Kinder dieser Größe entsprechen. (Es mag zwar genügend andere Freizeiteinrichtungen, Rummelplätze oder Volksfeste geben, wo der Betreiber die Gäste trotz dieser allgemeinverbindlichen TÜV-Vorgaben fahren lässt - aber im Sinne der Sicherheit (im Übrigen auch immer zur eigenen Sicherheit) machen wir/unser Personal bei den Benutzungsregeln (TÜV-Vorgaben) keine Kompromisse, auch wenn es auf den ersten Blick "unverständlich" oder "kleinlich" erscheinen mag.
Uns ist es dabei durchaus vollkommen bewusst, dass wir uns auf Grund unseres offenen Umgangs mit diesem Thema nicht unbedingt Freunde machen und den einen oder anderen Kunden dadurch sogar "verlieren" (weil die Leute lieber von uns hören würden, "Ach, was soll es, fahrt doch einfach, es ist uns doch egal") - aber die versicherungstechnische Haftung & Verantwortung ist leider viel zu komplex, als dass wir diese Vorgaben einfach mal so außer Acht lassen - DENN: Letzlich dient das Ganze nun einmal doch schlichtweg Ihrer eigenen, -Ihrer persönlichen- Sicherheit, bzw. der Sicherheit Ihres Kindes! Das sollte man letztendlich auch nicht ganz vergessen.
Ganz wichtig sei hier an dieser Stelle angemerkt, dass es keinerlei Gutschriften, Ermäßigungen oder gar Preisnachlässe gibt, für den Fall, dass für Sie die eine oder andere dieser Sicherheitsvorschriften in Kraft tritt. (s. dazu auch die Parkordnung § 5)
KONTAKTLOSE SPORTANLAGE | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE) |
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Sommerrodelbahn* | => 8 Jahre (1,30m) |
FAMILENFAHRGESCHÄFTE | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE) |
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Berg-Talbahn* | => 8 Jahre (1,30m) |
Wackelstein* | => 4 Jahre (1,00m) |
Wellenflug-Fliegenpilz* | => 5 Jahre (1,10m) |
INTERAKTIVE FAHRGERÄTE (SB) | Mindest-ALTER (Mindest-GRÖSSE) |
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Albatrosbahn* | => 8 Jahre (1,30m) |
Autoskooter* | => 8 Jahre (1,30m) |
Ballon-Himmelstürmer* | => 6 Jahre (1,20m) |
Eichhörnchen-Drifter* | => 6 Jahre (1,20m) |
ERLIs Futterfass | => 3 Jahre (0,90m) bis 6 Jahre (1,20m) |
ERLIs Seifenkiste | => 3 Jahre (0,90m) bis 7 Jahre (1,35m) |
Holzbeinschleuder-Schaukel | => 6 Jahre (1,20m) |
Komet-Schaukel* | => 7 Jahre (1,25m) |
Luna-Loop* | => 7 Jahre (1,25m) |
MINI-Riesenrad | => 3 Jahre (0,90m) bis 6 Jahre (1,20m) |
Pendelbahn* | => 7 Jahre (1,25m) |
Pferdchen-Reitbahn | => 6 Jahre (1,20m) |
RaupenRitt-HandHebelBahn | => 6 Jahre (1,20m) |
Storchenflug* Kinderkarussell | => 3 Jahre (0,90m) |
Wasserbob-Nautic Jet | => 7 Jahre (1,25m) |
- * Für die gekennzeichneten Attraktionen gilt folgendes:
Diese Fahrgeräte dürfen im Rahmen der allgemein-verbindlichen Benutzerregeln mit 2 Personen benutzt werden. Hier ist es also möglich, dass ein (1) Erwachsener zusammen mit einem kleineren Kind (welches aber mind. 3 Jahre / über 1m groß ist) gemeinsam fahren. ALLERDINGS: Gehen bei den Fahrgeschäften die Sicherheitsgurte/-bügel/-vorrichtungen nicht ordnungsgemäß zu oder sitzen diese zu locker, sodass das Kind evtl. hinter dem Bügel durchrutschen kann, bzw. den Platz nicht ordnungsgemäß/vorschriftsmäßig einnehmen kann - so darf die Fahrt selbstverständlich nicht angetreten werden - gleiches gilt auch dann, wenn beispielsweise ein Kind partout nicht fahren möchte oder die Allgemeinvorschriften außer Acht gelassen werden.
Gepäck, Taschen und Rucksäcke:Bitte beachten Sie, dass Stöcke, Schirme oder "Selfie-Sticks" sowie andere sperrige, spitze oder lose Gegenstände nicht mit in die Fahrzeuge genommen werden dürfen. Diese Sachen müssen außerhalb der Fahrgeschäfte verbleiben, denn sie können evtl. zu einem gefährlichen Geschoss werden, welches Sie und andere Personen verletzen kann. Bitte beachten Sie, dass wir für keine dieser Sachen Haftung übernehmen und diese auch nicht in "direkte Verwahrung" nehmen.
Essen & Trinken:
Eis, Essen, Trinken, Flaschen, Dosen oder sonstige Trink-Gefäße dürfen ebenfalls nicht mit in das Fahrgerät genommen werden.
Haustiere (Hunde):
Dürfen ebenfalls nicht mit in die Fahrgeräte und auch nicht mit auf die Spiel-, /Sand-, Wiesen- & Wasserplätze genommen werden.
Gesundheit:
Aus Sicherheitsgründen dürfen alkoholisierte Personen keine unserer Anlagen benutzen. Des Weiteren dürfen Schwangere sowie Personen mit Herz-, Rücken-, und ähnlichen Gesundheitsbeschwerden auch nicht die Fahrgeschäfte benutzen. Der Park ist dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher, mentaler oder debiler Einschränkungen, ständiger o. vorübergehender Benachteiligungen, Schwangerschaft, Klein(Kleinst-)kinder [unter 1m] etc. die Nutzung der Attraktionen oder Einrichtungen zu untersagen. Eine evtl. Nichtteilnahme aus den genannten Sicherheitsgründen (auch und gerade bei Personen mit bestimmter Beeinträchtigung gemäß SGB IX) stellen keine Diskriminierung dar, sondern dienen lediglich dem Schutz „Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit". (Bei werdenden Müttern zudem auch zum Schutz des ungeborenen Kindes) Bitte achten Sie unbedingt auf die Sicherheitshinweise im Park, die auf den Sicherheitsbeschilderungen in Wort & Bild (Piktogramme) dargestellt und ausführlich erklärt sind.
Im Interesse aller Nichtraucher und natürlich ganz besonders der Kinder wegen, bitten wir Sie sehr höflich, in den Wartebereichen und in den Spiel- & Fahrattraktionen auf das Rauchen & Dampfen zu verzichten, - vielen lieben Dank.Achten Sie bitte immer auf Ihre Kinder und nutzen das Spielangebot -wenn möglich- immer zusammen mit ihnen, denn Kinder unterschätzen nur allzu leicht eventuelle Gefahrenquellen => daher gilt:
- "Unter 3 [< 1m] ist leider NICHTS für uns dabei." (*) => Säuglinge & Kleinstkinder lassen wir aus Sicherheitsgründen & TÜV-Vorgaben grundsätzlich nicht fahren, auch nicht auf Elternwunsch! (Wir machen diesbezüglich keine Kompromisse => Keinen cm kleiner & keinen Tag jünger) Der TÜV gibt in der Regel Fahrgeschäfte für Kinder erst ab 6 oder 5 Jahren frei, evtl. ausnahmsweise 4 Jahre und in sehr seltenen Fällen auch schon mal ab 3 Jahre. Für diese Personengruppe (0-5) ist es daher schon eher schwierig Fahrgeschäfte zu finden, die vollkommen uneingeschränkt oder überhaupt genutzt werden dürfen.
- Sorgen Sie dafür, dass immer eine erwachsene Person mitfährt, natürlich aber nur in den Fahrgeschäften, wo dies bauartbedingt auch möglich und somit vorgesehen ist.
- Setzen Sie Ihre Kinder in den Fahrgondeln IMMER nach INNEN und schnallen Sie die Kinder ordnungsgemäß an oder lassen dies bitte durch unser Personal erledigen.
- Lassen Sie Ihre Kinder während der Fahrt nicht aus den Augen und erkundigen sich vor Fahrtbeginn nach dem "Not-Aus-Schalter".
- Erklären Sie Ihren Kindern bitte die Hinweisschilder an den verschiedenen Spielstationen, - diese sind in Wort & Bild gut sichtbar angebracht.
- Achten Sie bitte auf Ihre elterliche Aufsichtspflicht Setzen oder heben Sie Ihre Kinder nicht auf oder über die Absperrungen & Zäune, dies ist äußerst gefährlich und kann erhebliche & sehr unangemehme Folgen haben.
- Der Aufenthalt in den eingezäunten Sicherheitsbereichen birgt eine erhebliche Gefahr für Leib & Leben und ist deshalb zu unterlassen. Auch das Aufstehen & Hinauslehnen während der Fahrt, das Hinausstrecken von Kopf, Arm, Ellbogen, Beinen oder Knien ist ebenfalls höchst gefährlich, kann schwerwiegende oder lebensgefährlichen Verletzungen nach sich ziehen und ist daher aller strengstens verboten!
- Besonders bei der Sommerrodelbahn sind ALLE Schilder und Vorgaben gewissenhaft zu beachten - denn es kann zu sehr schlimmen Unfällen und ebenfalls zu sehr schweren / teils sogar lebensgefährlichen Verletzungen kommen, wenn man die Bahnregeln (Schilder in Wort & Bild) missachtet. Daher ist es unbedingt zu unterlassen, Arme oder Beine hinauszustrecken, mit den Händen an die Bahn oder unter den Rodelschlitten zu fassen, sich auf den Rodelschlitten zu knien, "rückwärts" auf den Schlitten zu setzen oder gar im Stehen zu fahren, - also den Rodelschlitten als "Surfbrett" oder "Skateboard" zu missbrauchen.
- Wir bitten Sie, diese Vorschriften unbedingt zu beachten, -auch & gerade- im Interesse Ihrer eigenen, persönlichen Sicherheit.
- ACHTUNG: Die Nichtbeachtung dieser Sicherheitsvorgaben sowie die nicht "zweckbestimmte Nutzung" einer Attraktion stellt eine bewusste Fahrlässigkeit - mithin also ein "grob fahrlässiges" oder gar "vorsätzliches" Verhalten dar. Außerdem handelt es sich hierbei um einen massiven Eingriff in den Betriebsablauf und es können bei nicht sachgerechter Benutzung der Fahrgeschäfte oder Spielgeräte sehr schwerwiegende, ernsthafte evtl. sogar lebensgefährliche / lebensbedrohliche Verletzungen die Folge sein!
(*) -ohne Ausnahme- Im Zweifel gilt dann hilfsweise die "Unter 1m-Karte" (=>spezielle 0,- €-Eintrittskarte) Ein "Trotzdem-Zahlen" nützt aber nichts - die Sicherheitsregeln bleiben vollumfänglich in Kraft!
Grundsätzlich gelten für unsere Fahrattraktionen folgende Vorausetzungen, die allesamt einzig & alleine „IHRER EIGENEN" Sicherheit dienen:
Kinder, die das Mindestalter/Mindestgröße (Messlatte) NICHT erreicht haben, dürfen NICHT mitfahren – auch NICHT auf dem Schoß der Eltern!
Kinder [ ab 3 (über 1m) oder ab dem Alter/Größe, für welche der TÜV dieses für das jeweilige Gerät ausdrücklich freigegeben hat (s. die jeweils gültig angebrachte Messlatte) ] fahren NUR zusammen mit einem Elternteil oder zumindest mit einer Person, die alters- & verantwortungsmäßig in der Lage ist, die Aufsicht dafür vollumfänglich zu übernehmen, bzw. einzuschätzen.
Brillen, Kappen sowie lockersitzende Kleidung (Schals o.ä.) bitte ebenfalls abnehmen bzw. sicher verstauen. (Keine Haftung bei evtl. Verlust oder Beschädigung und keine Aufbewahrung)
Unser Personal ist ausdrücklich dahingehend angewiesen worden, die jeweilige Fahrt erst dann beginnen zu lassen, bzw. das Gerät erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn all diese Voraussetzungen erfüllt/gewährleistet sind.
Wie sind die allgemeinen Öffnungszeiten des Parks?
Der Park hat in der Vor- & Nachsaison (im März & im April sowie im September & im Oktober) von 10:00 bis um 17.00 Uhr / in der Hauptsaison (Mai bis August) von 09:00 bis um 18:00 Uhr geöffnet. Die Eingangskasse schliesst täglich um 16:30 Uhr.
Hat der Park auch an Feiertagen geöffnet?
Die Öffnungszeiten an den Feiertagen sind genau identisch mit den übrigen Saison-Öffnungstagen - denn auch an allen Feiertagen ist der Park geöffnet.
Darf man einen Hund mit in den Park nehmen?
Ja, das darf man gerne tun (lassen Sie ihn daher bitte nicht im Auto) -allerdings nur an der kurzen Leine- (keine Langlaufleinen!) und ausschließlich auf den Gehwegen sowie mit einem Reinigungsset. (1,00 €) Eine Hundehalter-Info gibt es ebenfalls, damit man darüber informiert ist, dass abseits der Wege keine Hunde erlaubt sind. Bitte dafür Sorgetragen, dass sich der Hund ruhig verhält und nicht in die Nähe der Tiere und der freilaufenden Pfauen kommt. Auch bitte nicht an Tischen oder Stühlen festbinden. Auf den Spiel- & Liegewiesen, Sand-& Matschplätzen sowie in den Fahrgeschäften und deren Wartebereichen gilt grundsätzliches Hundeverbot (!)
Bitte nicht aus den Wasserbecken der Sand- & Wasserspielplätze saufen lassen, dafür halten wir am Restaurant & Kiosk "Hundewasserschüsseln" bereit.
Alle anderen "Haustiere" dürfen allerdings nicht mit in den Park genommen werden.
Was oder wie viel kostet eine Grillhütte und darf ich meinen eigenen Grill mitbringen?
Die Reservierung einer Grillhütte kostet (außer Ihrem Telefonanruf) nichts extra, das Grillen ist -wie alles andere auch- im Eintrittspreis enthalten. Es darf nur an unseren vorgesehnen Grillhütten/-plätzen auf den bereitgestellten und festinstallierten Grills gegrillt werden. Die Hütten stehen Ihnen bis zum offiziellen Parkschluss zur Verfügung; das Grillen ist nur bis zum offiziellen Parkschluss 18.00 Uhr (Vor- & Nachsaison: 17:00 Uhr) erlaubt.
Eigene Grills oder "Einweg-Grills" bzw. (BRENN)-Holz zum (An-)Feuern dürfen nicht mit in den Park genommen werden. Die Parkaufsicht hat die Aufgabe und die Vollmacht die Nutzung dieser Grills zu unterbinden, diese ggf. einzusammeln und bis zum Verlassen des Parks in Verwahrung zu nehmen.
Wie lange vorher muss man denn eine Grillhütte reservieren?
Unter der Woche reichen im Normalfall zwei oder drei Tage vollkommen aus, für ein Wochenende sollte man schon etwas früher mit Ihrer Reservierung dabei sein. Es gibt aber auch „Tage“, an denen „alle“ grillen möchten (1.Mai / Pfingsten, Wochenenden vor den großen Ferien, usw.), da können dann sogar schon vier oder sechs Wochen zu spät sein. Spätestens am Vortag müsste allerdings die Grillhütte aber schon reserviert werden, denn für den gleichen Tag funktioniert das dann leider nicht mehr.
Wieso verfällt die Reservierung der Grillhütte um 11:00 Uhr und warum nützt es nichts, anzurufen, um zu sagen, dass man etwas später kommt?
Wir haben uns zu dieser Regel entschieden, weil wir keine Extragebühr für das Grillen verlangen. Somit ist gewährleistet, dass auch andere Parkbesucher grillen können, wenn die das gerne möchten. Die Weiterbelegung nach 11:00 Uhr erfolgt vollkommen ohne uns, d.h. das machen die Parkgäste selbstständig und ohne unser Wissen, ergo - um 11:00 Uhr ist "Deadline" - es erfolgt die "finale Freigabe" aller Grillhütten. Daher nützt es auch nichts, von unterwegs anzurufen, um zu sagen, „dass es ein wenig später wird…“. NICHT ohne Grund geben wir bei der Reservierung am Telefon folgenden Hinweis: „ …Bitte melden Sie sich an der Kasse, dort bekommen Sie einen Grillplan, um zu sehen wo Ihre Hütte ist und an dieser müssen Sie dann um spätestens 11 UHR auch sein - danach verfällt Ihre Reservierung!“
Vergleichen Sie es doch einfach mal am besten mit Ihrem Urlaub: IHR Flug hat um 11 Uhr "Boarding-Time", d.h. Sie werden gebeten, bitte genau um diese Uhrzeit an Ihren genannten Gate zu sein. Planen Sie bitte daher unbedingt Staus oder Verkehrsbehinderungen, Umleitungen, hohes Besucheraufkommen im Park und speziell beim Eintritt Warteschlangen vor der Eingangskasse mit ein, um dann tatsächlich & rechtzeitig an der reservierten Grillhütte zu sein.
Darf Essen & Trinken mit in den Park genommen werden?
Selbstverständlich darf und soll man das bei uns im Park sehr gerne tun. Einfach den Picknickkorb von zu Hause mitbringen und das Mitgebrachte inmitten unserer schönen Parkanlage verzehren, denn das Mitbringen von Essen und Trinken ist hier ausdrücklich erlaubt & ausdrücklich erwünscht – im Gegensatz zu den großen Freizeitparks bieten wir - was andere sich gar nicht erst bieten lassen.
Kann man zwischendurch den Park verlassen und kommt danach wieder hinein?
Ja, zwischendurch kann man den Park so oft wie man mag verlassen. Aber: Am Eingang unbedingt einen Stempel auf die Hand geben lassen, da die eigentliche Eintrittskarte beim Verlassen des Parks sofort ungültig wird. Der kostenlose Wiedereintritt in den Park gilt also nur & ausschließlich mit einem Stempel auf der Hand. Nach 16:30 Uhr (Kassenschluss) gelangt man allerdings nicht mehr wieder zurück in den Park - auch nicht mit einem Stempel.
Warum kann mein Kind nicht alle Attraktionen benutzen – es hat doch Eintritt bezahlt?
Der TÜV gibt uns Regeln und Auflagen vor, die wir zu beachten haben und für deren Einhaltung wir schlichtweg zu sorgen haben. Diese Regeln dienen letztlich aber auch nur der eigenen Sicherheit. Der Eintrittspreis als solches, hat aber mit den TÜV-Regeln so rein gar nichts zu tun, sondern bezieht sich auf das komplette Park-Angebot, seinen Service und die allgemeine Sauberkeit sowie die Infrastruktur.
Warum wird das Kind am Eingang gemessen?
Unsere Mitarbeiter besitzen mittlerweile schon ein gut geschultes Auge, was die Größe angeht, aber manchmal ist man sich eben auch einmal nicht ganz so sicher, dann werden die Kinder schon mal gebeten, sich doch an die Messlatte zu stellen. Dazu ist es dann natürlich auch schon einmal von Nöten, dass ein "schlafendes" Kind aus seinem Kinderwagen aussteigen muss… - übrigens erfolgt die Größenmessung bei uns mit Schuhen.
Ich habe [gemäß SGB IX] eine "bestimmte Beeinträchtigung" und habe auch ein „B“ in meinem Ausweis – muss meine Begleitperson zahlen?
Bei uns hat die Person, die uns diesen Ausweis vorlegt (und auf die der amtliche Ausweis ausgestellt ist), eine Preisvergünstigung, - wobei wir keinen Unterschied zwischen "Schwerbeschädigung" oder "Behinderung" machen. Ab 60%-"Grad der Behinderung" (GdB) / "Grad der Schädigungsfolgen (GdS) gilt bei uns der vergünstigte Preis. Eingetragene Begleitpersonen zahlen ebenfalls diese Vergünstigung. Alle anderen Personen berechnen wir normal. Wir sind ein reines Privatunternehmen, ohne jegliche Zuwendungen durch die öffentliche Hand, daher gewähren wir unsere Vergünstigungen für „Personen mit (bestimmter) Beeinträchtigung“ [gemäß SGB IX] einzig & alleine auf rein freiwilliger Basis. Einen gesetzlich-begründeten Anspruch hierauf kann daher nicht abgeleitet werden.
Im Übrigen hat "SGB IX" mit "SGB II" oder "SGB III" nichts zu tun und hat vollkommen verschiedene Ansätze.
Muss man einen Vereins- / Schulklassen- / Kindergarten- / oder Ferienspiele-Ausflug vorher anmelden und warum?
Ja, - bitte den Ausflug mind. 1 Woche vorher schriftlich (online) ausschließlich über unser "Onlineformular" im Internet unter https://erlebnispark-steinau.de anmelden (samt Trägerbescheinigung) ansenden und zumailen, damit die Eintrittsvergünstigung auch gewährt werden kann. Mit den Anmeldeunterlagen kommt die Ausflugs-Leitung (AL) am Besuchstag an die Eingangskasse, zahlt den Eintritt, erhält die Karten/Tickets für alle anwesenden Teilnehmer. Der Einlass in den Park erfolgt dann nur nach Gesamtbezahlung in einer Summe und dem „Gemeinsamen Zutritt“ aller, in der angemeldeten Anzahl.
Warum benötigen wir eine "Träger-Bescheingung" für Vereine / Schulen / KiGa oder FSP und wie kommen wir an diese dran?
Diese Bescheinigung wird benötigt, um sicherzustellen, dass es sich bei der geplanten Ausflugsfahrt auch wirklich um eine Veranstaltung im Klassenverband bzw. um eine KiGa-Gruppe oder ein Ausflug im Rahmen von Ferienspiele (FSP) oder Vereine handelt, sprich die Leitung der Schule des KiGa oder der Träger auch davon weiß. Es ist nicht im Sinne unserer Preiskalkulation, dass Elternstammtische oder Elternbeiräte sich zusammentun und vorgeben, es sei eine schulische Veranstaltung – letztlich ist das ja auch eine hochkomplexe Haftungssache. Einen Vordruck für eine solche Bescheinigung erhält man bei uns auf der Internetseite unter „Onlineformulare“ direkt angehängt an das Anmeldeformular. Diese -und bitte nur diese- ist bitte zu verwenden und wird dann vom Träger der Schule/KiGa/FSP oder vom 1.Vereins-Vorsitz vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Gilt für das Betreuungspersonal (Schule / Hort / KiGa - KiTa / FSP) trotzdem die Aufsichtspflicht für die Ausflugsteilnehmer?
Ja, die hat man auch im Park weiterhin, von der Aufsichtspflicht kann und wird der Park auch niemanden entbinden. Die Betreuer sind trotz allem für die zu begleitenden Teilnehmer vollumfänglich verantwortlich. Dafür erhält man im Verhältnis 1:10 (10 Kinder - 1 Aufsicht) freien Eintritt, um dieser Pflicht auch in vollem Umfang nachkommen zu können. Als Aufsicht (nach unseren Vorgaben) gelten ausschließlich erwachsene Personen ab 21 Jahre, die in der jeweiligen Schule / KiGa / Hort / FSP sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Wo kann man denn nachfragen, wenn etwas verloren ging?
Am besten fragt man an der Eingangskasse nach. Dort werden meist die Fundsachen abgegeben. Es kommt auch schon mal vor, dass eine Fundsache erst Tage später „auftaucht“, in diesem Fall schicken wir es aber auch gerne (versandkostenfrei) nach Hause, wenn der Heimatort weiter entfernt sein sollte.
Sind im Park auch wirklich alle Spielattraktionen im Preis enthalten?
Ja, die Attraktionen, die wir im Park anbieten, sind im Eintrittspreis enthalten und können so oft wie möglich genutzt werden. Einzige Ausnahme: der KUGELturm, hier kostet der Kauf einer Holzmurmel € 1,00 - doch weiterhin entstehen keinerlei Extrakosten durch automatische Spielgeräte. Auch gibt es bei uns keine „versteckten Kosten“ durch die Hintertüre, wie z.B. WC-Benutzung, Parkgebühren oder sonstige Reservierungs- oder Bearbeitungsgebühren.
Warum sind bei Regen die Sommerrodelbahn und die Teppichrutsche zu?
Das sind sicherheitstechnische Vorgaben, die uns der TÜV ganz klar und ebenso eindeutig vorgibt und zu deren strikten Einhaltung wir verpflichtet sind. Auch dieses dient letzten Endes wiederum nur zur eigenen Sicherheit.
Bekommen wir bei Regen das Eintrittsgeld zurück?
Zugegeben, bei Regenwetter macht ein Parkbesuch sicherlich keinen großen Spaß, aber eine Geldrückgabe oder Gutschriften für verregnete Stunden oder einen komplett verregneten Tag, werden nicht gewährt. Informieren sollte man sich daher am besten vor dem Besuch über die aktuelle Wettervorhersage des Deutschen Wetterdienstes (div. Smartphone-Apps taugen i.d.R. nicht immer und haben oftmals stark abweichende Prognosen) - am besten allerdings über unsere Web-Cam auf unserer Homepage https://erlebnispark-steinau.de unter Informationen => Webcams/Wetter.
Ab welchem Alter darf mein Kind alleine in den Park?
Ab 16 Jahre dürfen Personen alleine und ohne Aufsicht in den Park.
Gibt es im Park Sanitäter, Notarzt oder Erste Hilfe?
Ein Sanitäter oder Notarzt sind nicht vor Ort. Für die Ersthilfe sind Teile unseres Personals ausgebildet. Pflaster auf die Wunden oder eine sterile Wundabdeckung dürfen von uns getätigt werden. Eine Wundreinigung /-desinfektion oder gar Tablettenabgabe gelten gesetzlich schon als: Weiterreichende Maßnahmen, die nur von einem Arzt vorgenommen werden dürfen. Dies ist einem Ersthelfer gesetzlich nicht gestattet. Eine „Wund-Erstversorgung“ (mit alldem, was ein 1.Hilfe-Kasten aufweist) ist bei unserem Servicepersonal am Eingang, an den Fahrgeschäften, im SB-Restaurant oder am Kiosk möglich. Für den Notfall rufen wir natürlich sofort einen Krankentransport oder auch einen Notarzt. Sollte allerdings vom Parkbesucher selbst ein Notruf abgesetzt werden, verständigt man bitte sofort auch den Park, damit unser Team weiß, was genau und vor allem wo genau etwas passiert ist, um die Einsatzfahrzeuge dann schnell und direkt an die "Unfallstelle" leiten zu können.
Darüberhinaus gibt es im Park 2 Defibrillatoren (1x am Spielplatz-Kiosk und 1 x im SB-Restaurant)
Ich habe mich verletzt bzw. mir ist ein Schaden entstanden, was ist zu tun, wo muss ich hin?
Wenn also ein Schaden entstanden ist oder eine Verletzung erfolgt, erhält man an der Eingangskasse eine Schadensmeldung, bzw. einen Unfallbericht worauf angegeben wird, was & wo genau etwas passiert ist. Wir zeichnen diese gegen und somit ist uns der Schaden offiziell gemeldet worden, was im Übrigen auch die Voraussetzung dafür ist, einen Schadensersatzanspruch überhaupt geltend machen zu können (siehe dazu auch in der Parkordnung den Punkt § 9 "Schadensmeldungen").
Gibt es im Park Bollerwagen zu leihen?
Nein, diesen Service bieten wir im Park nicht an. (wurde auch in der Vergangenheit noch nie angeboten) Daher bitte -falls benötigt- ein eigenes Transportgerät mitbringen, dies ist hier bei uns ausdrücklich erwünscht.
Wie lange gelten Geschenk-Gutscheine und wie komme ich an diese dran?
Die Gutscheine, die durch den Park käuflich angeboten werden und welche auch nur der Park ausstellt, sind ausschließlich "Eintrittsgutscheine". [lt. ges. Regelung 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig] Es gilt ggf. eine Zuzahlung, infolge von saisonalen Preisanpassungen. Dies sollten dann bitte dem "Beschenkten" mitgeteilt werden. Bestellen kann man diese Gutscheine über unsere "Gutscheinbestellung" (Internetseite => Onlinefomulare) per Vorkasse. Nach Zahlungseingang schicken wir diese (versandkostenfrei) zu. Während den allgemeinen Parköffnungszeiten erhält man die Gutscheine auch direkt an der Park-Eingangskasse.
Ich habe Freikarten vom Park, wie lange sind sie gültig?
Unsere Freikarten (unverkäufliche Aktionscoupons) sind immer nur für die jeweils laufende Saison oder den Zeitraum gültig, in welchem sie ausgegeben wurden. Dieses Datum ist auch auf der Karte aufgedruckt. Eine Übertragung ins nächste Jahr/ in die nächste Saison ist nicht vorgesehen.
Sind die Tiere im Streichelzoo gesund, lieb und beißen die auch nicht und darf Futter von zuhause mit gebracht werden?
Unsere Tiere sind grundsätzlich gesund. Sie werden tierärztlich überwacht und betreut. Alle nötigen Impfungen sind demzufolge auch durchgeführt. Tiere sind in erster Linie eigene „Charaktere“ und keine Maschinen, die man programmieren kann. Es kann also schon manchmal passieren, dass man einen „Schubser“ bekommt oder ein Tier beim Füttern auch mal „knappt“. Bewegen Sie sich bitte langsam auf die Tiere zu (immer von vorne) und achten bitte auch auf die Schilder und Hinweise an den Gehegen. Vielen Dank.
EIGENES FUTTER VON ZUHAUSE? Nein – bitte nicht!
Die Tiere bekommen durch unsere Tierpfleger ausreichend und vollwertiges Futter. Wir bitten an dieser Stelle auch, nur das Futter zu füttern, das wir im Park verkaufen. Es geht hierbei nicht um „Abzockerei“ oder um „Beutelschneiderei“, sondern schlicht und einfach um das gesundheitliche Wohl der Tiere. Wir haben in Absprache mit unserem Tierarzt und einem renommierten Futtermittelhersteller aus der Region diese spezielle „Struktur-Futtermischung“ ausgesucht, welche entscheidend dem Wohl des Tieres und dessen Gesundheit zu Gute kommt.
Google, Bing und das "gefährliche Halbwissen" - wo erhalten ich denn aktuelle Infos über des Park?
Der offizielle Internetauftritt des Erlebnisparks Steinau lautet: https://erlebnispark-steinau.de
Diese, -und wirklich auch nur diese- Park-Internetseite wird von uns selbst auf dem neuesten & aktuellsten Stand gebracht bzw. gehalten. [Auf der HP-Startseite ist jeweils immer das letzte Aktualisierungs-Datum angegeben] Wir distanzieren uns ganz ausdrücklich von etwaigen unterschiedlichen Preis-, Park-, und Öffnungsangaben aus anderen Informationsquellen oder Suchmaschinen, wie z.B. google, bing, yahoo usw. bzw. privat geführte Internetseiten oder kommerzielle Freizeit- & Informationsportalen, die es im Internet zur Genüge gibt.
Ausschlaggebend für unseren Erlebnispark sind daher einzig & alleine nur die Angaben, die auf unserer o. a. Homepage auch genannt und aktuell aufgelistet sind. Gleiches gilt für unsere werblichen Auftritte & Werbeangaben in den sozialen Medien.
Was machen die Kinder, wenn sie „Goldstückchen oder Edelsteine beim Ausgraben“ gefunden haben – werden die eingetauscht?
Diese „Goldstückchen“, „Dukaten“ oder "Edelsteinchen" sind einfach nur als Andenken gedacht, den gefundenen „Schatz“ darf man also ruhigen Gewissens mit nach Hause nehmen. Ein Eintausch gegen bar oder sonstiges findet nicht statt.
Ist das Parken kostenfrei und gibt es genügend Stellplätze?
Das Parken ist auf unseren Parkplätzen kostenfrei. Allerdings unbedingt bedenken: Keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurücklassen, es findet keine Bewachung / Überwachung der Parkplätze statt, ebenso sind die dort geparkten Fahrzeuge auch nicht versichert. Wir haben ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Sind im Park Fahrräder, Roller oder Kinderspielfahrzeuge erlaubt?
Nein, im gesamten Park dürfen diese Freizeitfortbewegungsmittel nicht mitgenommen werden, auch wenn es der "Lieblingsroller" sein mag. (Ausnahme: Es handelt sich um ein medizinisches Hilfsgerät, - dann liegt ein Attest von der KK oder vom Arzt vor) Auch hier steht einzig & allein die Sicherheit im Vordergrund. Die Parkaufsicht hat die Aufgabe und auch die Vollmacht, diese Nutzung dieser Geräte zu unterbinden, diese Gerätschaften (wenn sie in einem Bollerwagen "versteckt" durch die Eingangskontrolle gebracht wurden) für die Dauer des Besuches in Verwahrung zu nehmen, da nicht nur die Benutzuing im Park nicht gestattet ist, sondern auch schon das Mitführen solcher Geräte nicht erlaubt ist. Auch wenn Sie eine Grillhütte reserviert haben sollten, ist das Mitführen solcher Geräte trotzdem nicht statthaft.
Kann man den Park auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen?
Bedingt - denn mit der Deutschen Bahn (RE-Strecke "Kinzigtalbahn" Hanau-Fulda) klappt das schon, der Bahnhof Steinau (Straße) wird auch im Stundentakt angedient, aber leider gibt es keine direkte Verbindung vom Bahnhof bis zum Park. Einzelpersonen & Familien haben die Möglichkeit des Taxirufes. (TAXI Boest; Tel. 06663-360)
Für Schulklassen (gilt erst bei einer Mitfahreranzahl ab 15 Personen) die mit dem ÖPNV [RMV oder DB] an- & wieder abreisen, haben wir einen KOSTENLOSEN Bustransfer* (auf Basis eines AST "Anrufsammeltaxi" der Busfirma Schreiber Reisen; Marjoß; Tel. +49 6660 919200) eingerichtet. Dieser startet ausschließlich am Bahnhof „Steinau/Straße“ oder am Bahnhof "Jossa" (RE-Strecke "Fulda-Main-Bahn" Flieden-Gemünden) und bringt Sie dann zum Park und selbstverständlich auch wieder zum entsprechenden Bahnhof zurück.
Die Durchführung, Planung und auch die genaue Terminabsprache läuft komplett & ausschließlich über die Firma Schreiber-Reisen, bitte dort nachfragen und/oder anrufen => Für eine Bus-Buchung bitte eine E-Mail mit den nötigen Daten ( Uhrzeit / Personenanzahl / Kontakttelefonnummer) an:
Unter 15 Mitfahrern und für andere Fahrtrouten bieten wir diesen Service nicht an, ebenso ist eine Auswahl des Busunternehmens nicht möglich.
*(Kein Rechtsanspruch auf das Angebot, wenn das Buskontingent ausgelastet oder ausgebucht ist.)
Funktioniert im Park auch die bargeldlose Zahlung?
Ja, diesen Service bieten wir an; an den Eingangskassen 1+2 (nicht an Kasse 3) ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Habe ich durch meinen Presseausweis im Park Vergünstigungen?
Presse- oder Medienvertreter, die über unseren Park berichten möchten, erhalten dafür selbstverständlich freien Eintritt. Die Akkreditierung meldelt man bitte über unser Pressebüro an. Dies findet man auf unserer Internetseite unter "Pressebereich", dort können auch gerne evtl. Interview-Anfragen angegeben werden.
Haben Besucher am Geburtstag freien Eintritt?
Besucher, die "am Geburtstag" den Park besuchen, haben freien Eintritt (Ausweisvorlage zum Abgleich des Datums - altersunabhängig, egal ob Erw. oder Kind)
Geburtstags-"Kinder" bis 14 Jahre erhalten bei einer Kindergeburtstagsfeier -die hier im Park stattfindet- zusätzlich ein Überraschungs-Geschenk.
Wo gibt es denn die Sitzgelegenheiten mit dem Strohdach zu kaufen?
Das ist die Firma RIWO aus dem Hunsrück in D-56290 Dommershausen. Diese Sitze heißen „Saverne“. Weitere Infos darüber findet man hier: www.riwo.com.
Auf einen kurzen Blick
Folgsame Hunde dürfen (auf den Gehwegen) an der kurzen Leine (keine Langlaufleinen) mit in den Park und müssen ständig beaufsichtigt werden. Ein Reinigungs-Set (1,00 €) ist an der Kasse zu erwerben. Komplettes Hundeverbot gilt auf: Spiel- & Sandplätze, Liegewiesen, Streichelzoo & Fahrgeschäfte. [s. Info für Hundehalter, liegt dem Reinigungs-Set bei - bitte dringend durchlesen] Alle anderen Haustiere dürfen NICHT mit in den Park genommen werden! |
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Die Benutzung unserer 4 WC-Anlagen ist kostenfrei. In den WC-Anlagen (Park-Eingang) und (SB-Restaurant) befinden sich jeweils 1 WC für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Ebenfalls befindet sich in diesen beiden Anlagen die Möglichkeit Babys zu wickeln. Für das "Flaschenwärmen" oder "Breiwärmen" stehen im SB-Restaurant an unserer "Baby-Station" eine Mikrowelle und ein Flaschenwärmer zur kostenfreien Verfügung. |
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Menschen "mit bestimmter Beeinträchtigung" (gemäß SGB IX) => Sondertarife beim Eintritt, 2 rollstuhlgeeignete WC-Anlagen, befestigte Wege, die das Schieben des Rollstuhls / Gehhilfe etwas einfacher machen, [!]ABER: unser komplettes Parkgelände hat Hanglage[!] "Menschen mit 'bestimmten' Beeinträchtigungen" sind bei uns herzlich willkommen, aber leider sind aber nicht alle Attraktionen für sie zugänglich! Wir bitten hierfür um das entsprechende Verständnis (s. TÜV-Sicherheitsvorschriften) sowie um die besondere Beachtung dieser Regeln. |
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Bargeldlose Zahlung ist an den EingangsKassen 1 + 2 möglich (KEINE Kreditkarten!) - die Eingangskasse 3 ist nur eine Bargeld-Schnellkasse. | |
Das Parken ist auf unseren Parkplätzen für PKW und Busse kostenfrei. Auf dem Parkplatzgelände gelten grundsätzlich alle Zeichen & Regeln der StVO sowie die Vorgaben unseres Parkplatzpersonals. Bitte diesen Anweisungen folgen und nur dort parken, wo durch unser Personal eingewiesen wird. Fahrzeuge, die außerhalb der Parkflächen stehen oder den Parkplatzverkehr stören, werden abgeschleppt. Bitte beachten: Fahrzeuge auf unseren Parkplätzen sind nicht versichert und werden nicht bewacht/überwacht - es erfolgt keine HAFTUNG! Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge über Nacht auf dem Parkplatzgelände stehen zu lassen. Das Campen, Grillen & Picknicken auf den Parkplatz- & Parkplatzwiesenflächen ist definitiv nicht erlaubt. |
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Für Schulklassen, KiGa oder FSP (erst bei einer Personenanzahl ab 15 Personen) die mit dem ÖPNV (RMV oder DB) anreisen, halten wir einen kostenfreien Bustransfer* vom Bahnhof Steinau (Straße) [DB-Strecke HU-FD] & vom Bahnhof Jossa [DB-Strecke Flieden-Gemünden] zum Park bereit. Nähere Informationen, bzw. die Buchung erfolgt direkt & ausschließlich über die Firma: Schreiber-Reisen Marjoß Tel. +49 6660 919200 => Für die Transfer-Buchung dieses Service bitte eine E-Mail mit den nötigen Daten (Uhrzeiten/Personenzahl/Kontakttelefonnummer) an: |
Wir haben keinen „Bollerwagenverleih“, es gibt bei uns keine Transportmöglichkeiten, wir haben keine Rollstühle oder Fahrzeuge zum Verleih und es gibt auch keine Schließfächer. Für das evtl. Mitführen von Wertsachen oder für eigene „Transporte“ von Grillgut o. ä. ist jeder Parkbesucher alleine für sich selbst eigenverantwortlich! Unsere Grillhütten sind allesamt nicht abschließbar, außerdem stromlos und nicht wasserversorgt.
Auch haften wir nicht für Taschen, Rucksäcke oder sonstige Wertsachen, welche Sie beim Benutzen der Fahrgeschäfte nicht mitnehmen dürfen. (TÜV-Sicherheitsvorschrift!) Eine gesicherte (versicherte) Aufbewahrung durch unsere Mitarbeiter findet nicht statt, ebenso besteht auch kein Anspruch darauf.
Bitte beachten Sie unter dem Menüpunkt "Wir über uns" die Parkordnung. (Dies sind unsere AGB, zu denen auch die Eintrittspreise samt Erklärungen, Zahlungsvorgaben & Zugangsmodalitäten, Grillordnung, Benutzungs- & Bedienungsregeln der Spielattraktionen sowie die Parkbeschilderung gehören) Diese Parkordnung ist hier auf dieser Internetseite, an allen Fahrgeschäften und Gebäuden im Park, sowie am & vor dem Parkeingang gut sichtbar für alle Personen jederzeit einsehbar ausgehängt.
Saison 2025 vom 29.03. bis zum 19.10.2025
ÖFFNUNGSZEITEN*:
* i.d.R. von „O“ (Ostern) bis „O“ (Oktober) von Mittwoch bis Montag – auch an sämtlichen Feiertagen geöffnet.
DIENSTAG Ruhetag (Feiertage & Ferienzeiten in Hessen sind vom Ruhetag ausgenommen)
In der Saison 2025 während der:
- Vor-Saison (29. März - 30. April) von 10:00 bis 17:00 Uhr
- Haupt-Saison (01. Mai - 31. August) von 09:00 bis 18:00 Uhr
- Nach-Saison (01. September - 19. Oktober) von 10:00 bis 17:00 Uhr
Personalbediente Fahrattraktionen von 10:00 Uhr ab, bis 30 Minuten vor dem offiziellen Parkschluss [in der Vor- & Nachsaison sind die Fahrtzeiten im ½-Stunden-Takt; es findet dann ein Wechselbetrieb im Verbund einzelner -in der Nähe liegender- Fahrgeschäfte statt.
Spiel- & Fahrbetrieb der Attraktionen / Geräte im Selbstbedienungsmodus (SB-Betrieb) durchgehend von 09:00 bis 18:00 Uhr. Die Betriebszeiten der Attraktionen können & dürfen von den genannten Parköffnungszeiten abweichen.
Kassenschluss & letzter Einlass ist um 16:30 Uhr. (danach kein Wiedereintritt in den Park mehr möglich)