(welcher auch für Notfälle entscheidungsbefugt ist!)
Ferienspiele (Mindestanzahl: 10 zahlungspflichtige KINDER => pro 10 Kinder => 1 Begleitperson frei!) gültig nur von Mo. bis Fr. – keine „Brückentage“ und nur innerhalb der Ferien des jeweiligen Bundeslandes!
(1) Treten evtl. beim Übersenden Ihrer Anmeldung evtl. PC-Probleme auf, so ist nicht der Park verantwortlich. Gleiches gilt für nichterhaltene (oder im Spam-Ordner gelandete) E-Mails.
Beachten Sie bitte: Haben Sie keine Anmeldung versendet, so ist keine Anrechnung dieses Sondertarifes möglich!
(2) Diese kommunale / karitative Trägerschaft ist für die komplette Durchführung vor Ort, die volle & alleinige Finanzierung der Ferienspiele zuständig, ist rechnungsmäßig die Kostenstelle bzw. RECHNUNGSEMPFÄNGER!
Die Ausflugs-Leitung (AL) kommt erst dann mit den Anmeldeunterlagen zur Parkkasse und zahlt für ALLE zusammen den Eintritt in EINER Summe, wenn die Ferienspielkinder vollzählig sind. Die AL verteilt die Eintritts-kartenbändchen an die anwesenden FSP-KINDER (siehe untenstehende Hinweise für die Ausflugsleitung) und betritt dann GEMEINSAM mit allen FSP-KINDERN zusammen den Park. Evtl. „Nachzügler“ bleiben unberücksichtigt, sie zahlen dann später für sich selbst den Einzeleintrittspreis! Kartenhinterlegung oder das Anlegen von Teilnehmer-strichlisten sind nicht möglich! [!] ELTERN SIND NICHT TEIL DIESES ANGEBOTES [!]