(Gilt nur für Ausflüge dieser genannten Einrichtungen: Wohnbetreuungen, Kurzzeitpflege-Einrichtungen, Mutter-Kind-WGs, Frauenhäuser,
Männerhäuser, Waisenhäuser, Don-Bosco-Heime, Kinderheime, Jugendhilfe-Wohngruppen, Betreutes Wohnen, Obdachlosenheime, Pro-Familia, „Tafel“-Einrichtungen,
VdK-Betreuungen) [ die anerkannte Gemeinnützigkeit wird vorausgesetzt ]
Diese Anmeldung inkl. der Vorlage einer „zweckgebundenen“ amtlich-genehmigten Bescheini-gung der verantwortlichen & zuständigen Trägerschaft muss dem Park mind. eine (1) Woche VOR dem Parkbesuch schriftlich mittels „Onlineformular“ vorliegen! (STAND:12/2020)
Download Bescheinigung zum Ausfüllen | ![]() |
Download Regularien&Einlassregel | ![]() |
Sind diese Felder nicht ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt, erfolgt keine Bearbeitung und somit wird kein Gruppenpreis in Anrechnung gebracht. |